Gericht: Auslieferung von Ex-Siemens-Manager zulässig

Da die griechische Justiz lange und intensiv ermittelt habe, sieht das Oberlandesgericht München keine Veranlassung, den Fall des früheren Siemens-Managers Michael Christoforakos noch einmal zu prüfen.

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  • dpa

Das Oberlandesgericht München hält die Auslieferung des inhaftierten früheren Siemens-Managers Michael Christoforakos nach Griechenland weiter für zulässig. Angesichts der langen und intensiven Ermittlungen der griechischen Justiz bestehe keine Veranlassung, den Fall nochmals zu prüfen, teilte das Gericht heute mit. Die Auslieferung des Managers müsse auch nicht durch das Gericht aufgeschoben werden, da die für die Auslieferung zuständige Generalstaatsanwaltschaft dies bereits auf Bitte des Bundesverfassungsgerichts getan habe.

Ein entsprechender Antrag sei deshalb am Dienstag abgelehnt worden, sagte eine Sprecherin des Gerichts. "Die Auslieferung darf zwar durchgeführt werden, darauf wird momentan aber verzichtet." Christoforakos hatte Verfassungsbeschwerde gegen seine bereits beschlossene Auslieferung eingelegt und den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Darüber muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Erst danach soll entschieden werden, wie es im Auslieferungsverfahren weitergeht.

Die griechische Justiz wirft Christoforakos Korruption und Geldwäsche vor. Der frühere Chef der Siemens-Landesgesellschaft in Griechenland soll Mitarbeiter der griechischen Telefongesellschaft O.T.E. bestochen haben. Er und ein weiterer griechischer Ex-Manager von Siemens hatten sich nach Deutschland abgesetzt, ihr Verschwinden hatte in Griechenland für großes Aufsehen gesorgt. Im Juni war Christoforakos im oberbayerischen Stephanskirchen bei Rosenheim festgenommen worden.

Das Oberlandesgericht München hatte seine Auslieferung für zulässig erklärt für Straftaten, die nach dem 18. April 2003 begangen wurden. Daraufhin hatte auch die Generalstaatsanwaltschaft München die Auslieferung von Christoforakos bewilligt und bereits entsprechende Vorbereitungen getroffen. (dpa) / (anw)