Grünes Licht für Personenkennziffer im Bundesrat

Die Länderkammer hat dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer eindeutigen Identifikationsnummer für alle Bundesbürger vom Baby bis zum Greis zugestimmt.

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Der Bundesrat hat dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer eindeutigen und dauerhaften Identifikationsnummer für Besteuerungsverfahren mit einer kleinen formalen Änderung (PDF-Datei) zum Inkrafttreten der Regelung erwartungsgemäß zugestimmt. Alle Bundesbürger vom Baby bis zum Greis erhalten demnach vom Juli 2007 an vom Bundeszentralamt für Steuern eine Personenkennziffer zugeteilt. Die bislang dezentral geführten Datenbestände der ungefähr 80 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen aus rund 5500 Meldestellen werden demnach erstmals zentral bei der dem Bundesfinanzministerium angegliederten Behörde zusammengeführt. Ersetzt werden sollen gleichzeitig die noch von Land zu Land verschieden angelegten bisherigen Steuernummern.

Die neue Identifikationsnummer umfasst persönliche Daten wie Name, Künstlername, Geschlecht, Geburtstagsdatum, Adresse oder Doktorgrad. Der vorgesehene Probelauf für die Einrichtung der dahinter stehenden umfassenden Datenbank kann mit dem Plazet der Länderkammer nun in Bälde beginnen. Da erstmals alle Meldedateien Deutschlands miteinander abgeglichen werden sollen, erwartet die Bundesregierung einige Schwierigkeiten bei der Zusammenführung der Datenbestände. Die Meldebehörden sind angehalten, gemeinsam mit dem zentralen Steueramt sämtliche "Unrichtigkeiten" in ihren Datenbeständen in Form von "Dubletten" oder "Karteileichen" im Rahmen des Aufbaus des neuen Systems aufzuklären.

Datenschützer sehen die Personenkennziffer, die dem Betroffenen anders als die Personalausweisnummer lebenslang und noch über sein Ableben hinaus angehaftet sowie mit umfangreicheren Datenbeständen verknüpft werden soll, seit langem kritisch. Sie fürchten einen Einstieg in die Totalerfassung der Bevölkerung. Private Kommunikationspartner der Finanzbehörden wie Arbeitgeber oder Auftraggeber der Steuerpflichtigen etwa könnten die ID zur eindeutigen Zuordnung von Daten zu Steuervorgängen verwenden. Der Gesetzgeber habe sich keine Gedanken darüber gemacht, wie die Nutzung dieser Informationen im Wirtschaftsleben aufgehalten werden soll.

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(Stefan Krempl) / (jk)