Hartz IV-Software: Regelleistung ohne Regel

Die Anpassung der Regelleistung für die Empfänger von Arbeitslosengeld II in den neuen Bundesländern wird von der webbasierten Software A2LL nur unvollkommen geleistet.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Anpassung der Regelleistung für die Empfänger von Arbeitslosengeld II in den neuen Bundesländern wird von der webbasierten Software A2LL, mit der die Arbeitsagenturen die Verwaltung erledigen, nur unvollkommen geleistet. Die zum 1. Juli von der Politik beschlossene Angleichung der Bundesländer West und Ost führt zu einer Erhöhung des Regelsatzes um 14 Euro auf 345 Euro.

Bei der notwendigen Anpassung der Grundleistung hat die starke Belastung der Software A2LL nach Auskunft von Sachbearbeitern zu "Aussetzern" geführt. Diese Aussetzer müssen in den östlichen Arbeitsagenturen von Hand nachgepflegt werden. Entsprechend müssen Betroffene, die noch den alten Regelsatz beziehen, sich die Differenz an der Kasse abholen oder auf eine Zuzahlung im nächsten Monat warten.

Wie gravierend die Aussetzer bei der Durchführung des Batchjobs waren, lässt sich nicht eindeutig ermitteln. Während in Berlin von "wenigen Dutzend" Fällen gesprochen wird, hat die Regelsatz-Erhöhung im Landkreis Stendal bei etwa 1000 von 18.000 Anspruchsberechtigten nicht geklappt.

Zur Hartz-IV-Software A2LL siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)