Heizungsgesetz kann in Kraft treten

Ab 1. Januar 2024 kann das novellierte Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Der Bundesrat hat dazu einige Anregungen.

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Ausgediente Gastherme im recht strikten Halteverbot.

(Bild: heise online / anw)

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Die vom Bundestag vor drei Wochen beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) kann in Kraft treten. Bayern ist mit seinem Antrag gescheitert, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit ist das Gesetz automatisch gebilligt, denn es bedurfte nicht der Zustimmung der Länderkammer. Wenn der Bundespräsident es unterzeichnet hat, kann es größtenteils am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Das aktualisierte GEG enthält Vorgaben für neu einzubauende Heizungen. Sie müssen ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Dafür nennt das Gesetz Optionen wie Wärmepumpen oder Wärmepumpen-Hybridheizungen, Stromdirektheizungen, solarthermische Anlagen oder den Anschluss an ein Wärmenetz.

Die Vorgabe von 65 Prozent gilt für Bestandsbauten erst dann, wenn die Kommunen ihre Pläne zu ihrer Wärmeplanung vorgelegt haben, spätestens Mitte 2026 in großen beziehungsweise Mitte 2028 in kleinen Kommunen. Diese Wärmeplanung sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Juni dieses Jahres vor, das ebenfalls am Freitag im Bundesrat behandelt wurde. Hierzu formulierte die Länderkammer eine Stellungnahme mit einigen Änderungsvorschlägen, zu der die Bundesregierung sich äußern soll. Beide Dokumente sollen dann dem Bundestag zur Entscheidung zugehen.

Weiter fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zur nächsten GEG-Novellierung die finanzielle Förderung zu erweitern. Künftig sollten auch solche Maßnahmen förderfähig sein, die lediglich gesetzliche Anforderungen erfüllen, also nicht über diese hinausgehen.

(anw)