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Hintergrund: Konkursverfahren nach "Chapter 11"

Das Konkursverfahren nach Chapter 11 (Reorganization) des US-Konkursrechts, wie es der Telefonriese WorldCom beantragt hat, ermöglicht die WeiterfĂŒhrung der GeschĂ€fte.

Das Konkursverfahren nach Chapter 11 [1] (Reorganization) des US-Konkursrechts [2], wie es der Telefonriese WorldCom beantragt hat [3], wird von großen US-Gesellschaften am hĂ€ufigsten angewendet. WĂ€hrend eines solchen Verfahrens kann ein Unternehmen seine GeschĂ€fte unter dem temporĂ€ren Schutz des Gerichts vor den GlĂ€ubigern weiterfĂŒhren, sich reorganisieren und sanieren. Das zahlungsunfĂ€hige Unternehmen behĂ€lt also die Kontrolle ĂŒber das GeschĂ€ft, falls nicht anderes vom Konkursgericht angeordnet wird, das die GeschĂ€fte des Unternehmens sowie den Fortgang der Sanierung kontrolliert und den Sanierungsplan genehmigen muss.

Schuldner und GlĂ€ubiger haben im Rahmen dieses Konkursverfahrens sehr ausgeprĂ€gte Möglichkeiten miteinander zu kooperieren. Dabei sollen die GlĂ€ubiger möglichst viel von ihren Forderungen zurĂŒckerhalten. Dies ist oft besser möglich, wenn das Unternehmen nicht aufgelöst wird, sondern erhalten bleibt.

Da ĂŒberschuldeten Unternehmen oft ausreichende finanzielle Mittel zur FortfĂŒhrung der GeschĂ€fte fehlen, wird hĂ€ufig eine so genannte Debtor-in-Possession-Finanzierung mit Banken und anderen Geldgebern vereinbart. Die RĂŒckzahlung dieses Neukredits hat Vorrang vor allen anderen GlĂ€ubigerforderungen. WorldCom hat einen solchen Kredit in Höhe von zwei Milliarden US-Dollar arrangiert.

Bei Chapter-11-Konkursverfahren erhalten die Anleihebesitzer oder andere GlĂ€ubiger oft Aktien der reorganisierten Gesellschaft als EntschĂ€digung fĂŒr ihre Forderungen. Die alten AktionĂ€re gehen in der Regel leer aus und verlieren ihr Geld. Ziel des Unternehmens ist es, das Verfahren mit möglichst wenig Schulden abzuschließen.

Als zweites hauptsĂ€chliches Konkursverfahren sieht das US-Konkursrecht von 1978 einen Konkurs nach Chapter 7 [4] (Liquidation) vor. Es wird angewendet, wenn ein Unternehmen nicht ĂŒber ausreichende Vermögenswerte oder GeschĂ€ftsaussichten verfĂŒgt und aufgelöst werden soll. (dpa) / (jk [5])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-64953

Links in diesem Artikel:
[1] http://liimirror.warwick.ac.uk/uscode/11/ch11.html
[2] http://liimirror.warwick.ac.uk/uscode/11/
[3] https://www.heise.de/news/US-Telecomriese-WorldCom-meldet-Konkurs-an-64882.html
[4] http://liimirror.warwick.ac.uk/uscode/11/ch7.html
[5] mailto:jk@heise.de