Hintergrund: Konkursverfahren nach "Chapter 11"

Das Konkursverfahren nach Chapter 11 (Reorganization) des US-Konkursrechts, wie es der Telefonriese WorldCom beantragt hat, ermöglicht die Weiterführung der Geschäfte.

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  • dpa

Das Konkursverfahren nach Chapter 11 (Reorganization) des US-Konkursrechts, wie es der Telefonriese WorldCom beantragt hat, wird von großen US-Gesellschaften am häufigsten angewendet. Während eines solchen Verfahrens kann ein Unternehmen seine Geschäfte unter dem temporären Schutz des Gerichts vor den Gläubigern weiterführen, sich reorganisieren und sanieren. Das zahlungsunfähige Unternehmen behält also die Kontrolle über das Geschäft, falls nicht anderes vom Konkursgericht angeordnet wird, das die Geschäfte des Unternehmens sowie den Fortgang der Sanierung kontrolliert und den Sanierungsplan genehmigen muss.

Schuldner und Gläubiger haben im Rahmen dieses Konkursverfahrens sehr ausgeprägte Möglichkeiten miteinander zu kooperieren. Dabei sollen die Gläubiger möglichst viel von ihren Forderungen zurückerhalten. Dies ist oft besser möglich, wenn das Unternehmen nicht aufgelöst wird, sondern erhalten bleibt.

Da überschuldeten Unternehmen oft ausreichende finanzielle Mittel zur Fortführung der Geschäfte fehlen, wird häufig eine so genannte Debtor-in-Possession-Finanzierung mit Banken und anderen Geldgebern vereinbart. Die Rückzahlung dieses Neukredits hat Vorrang vor allen anderen Gläubigerforderungen. WorldCom hat einen solchen Kredit in Höhe von zwei Milliarden US-Dollar arrangiert.

Bei Chapter-11-Konkursverfahren erhalten die Anleihebesitzer oder andere Gläubiger oft Aktien der reorganisierten Gesellschaft als Entschädigung für ihre Forderungen. Die alten Aktionäre gehen in der Regel leer aus und verlieren ihr Geld. Ziel des Unternehmens ist es, das Verfahren mit möglichst wenig Schulden abzuschließen.

Als zweites hauptsächliches Konkursverfahren sieht das US-Konkursrecht von 1978 einen Konkurs nach Chapter 7 (Liquidation) vor. Es wird angewendet, wenn ein Unternehmen nicht über ausreichende Vermögenswerte oder Geschäftsaussichten verfügt und aufgelöst werden soll. (dpa) / (jk)