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ISDN-Flatrate von T-Online ohne Mindestlaufzeit

Axel Vahldiek

T-Online hat ab sofort die Mindestvertragsdauer für die ISDN- und Analog-Flatrate gestrichen.

T-Online hat ab sofort die Mindestvertragsdauer für die ISDN- und Analog-Flatrate gestrichen. Dies betrifft alle Verträge, die ab dem heutigen 11. Dezember nach den neuen Leistungsbeschreibungen [1] und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB [2]) abgeschlossen werden. Ein Kunde kann aus dem Flatrate-Vertrag nun jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Tagen aussteigen; gleiches Recht gilt auch für T-Online. Bereits vor Abänderung der AGB bestehende Verträge sind ebenso wenig betroffen wie Verträge über die T-DSL-Flatrate.

Mit der Abschaffung der Mindestvertragsdauer will T-Online nach Aussage von Sprecher Götz Lachmann gegenüber heise online "definitiv nicht den Ausstieg aus der Flatrate vorbereiten". Solche Vermutungen [3] kamen bereits auf, nachdem Telekom-Chef Ron Sommer im Zuge der "Flatrate-Entscheidung [4]" der Regulierungsbehörde damit gedroht [5] hatte, die ISDN- und Analog-Flatrate von T-Online einzustellen. (axv [6])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-33580

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.t-online.de/software/inhalte/lbflat2.pdf
[2] http://www.t-online.de/software/inhalte/agbdiens.pdf
[3] https://www.heise.de/news/Verwirrung-um-Flatrate-von-T-Online-32582.html
[4] https://www.heise.de/news/Hintergrund-Die-Flatrate-Entscheidung-gegen-die-Telekom-28085.html
[5] https://www.heise.de/news/Flatrate-von-T-Online-in-Gefahr-28475.html
[6] mailto:axv@ct.de