Bundestag empfiehlt Corona-Warn-App zur Kontaktnachverfolgung

Bei einer Infektion soll die Ermittlung von möglichen Kontakten nun auch anhand von Check-Ins mit der CWA erfolgen können – wenn Länder und Kommunen mitspielen.

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(Bild: MikeDotta/Shutterstock.com)

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Von
  • Nico Ernst

Mit der in der vergangenen Woche beschlossenen Neufassung des Infektionsschutzgesetzes setzt der Bundestag ein deutliches Signal zur Änderung von örtlichen Corona-Schutzverordnungen. Wenn Länder oder Kommunen eine Kontaktnachverfolgung vorsehen, so ist dies nun ausdrücklich auch mit der Corona-Warn-App (CWA) möglich.

Zur Kontaktnachverfolgung in Gastronomie, Hotellerie und bei Events heißt es in Paragraf 28a der Beschlussvorlage: "Dabei kann auch angeordnet werden, dass die Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten vorrangig durch die Bereitstellung der QRCode-Registrierung für die CoronaWarn-App des Robert Koch-Instituts erfolgt."

Bisher fehlte eine solche Empfehlung des mit Bundes- und EU-Mitteln erstellten Systems – oder überhaupt einer App. In der Folge setzen zahlreiche Länder auf die Luca-App und schrieben sie in ihren Verordnungen auch vor. Luca verlangt eine namentliche Registrierung in der App; im Falle von Infektionen können die Daten von den Gesundheitsämtern abgerufen und die betroffenen Personen direkt gewarnt werden.

Die CWA setzt auf ein dezentrales und anonymes System: Erhalten Personen mit Risiko-Kontakten eine Warnung, werden auch Kontaktpersonen, die die App ebenfalls benutzen, direkt gewarnt. Seit April 2021 hat die CWA auch eine Check-In-Funktion, die seit Kurzem auch die länger verbreiteten QR-Codes für die Luca-App lesen kann. Dies gilt aber nur für Codes, die nach dem 25. Mai 2021 erstellt wurden. Gastgeber, die Luca schon früher nutzten, sollten neue QR-Codes erstellen, die mit beiden Systemen funktionieren. In der CWA können zudem Impf- und Testzertifikate gespeichert werden.

Der Knackpunkt des neuen Infektionsschutzgesetzes ist aber wieder einmal die Formulierung "kann". Es bleibt den Bundesländern und Kommunen überlassen, ob und wie sie eine Kontaktnachverfolgung vorschreiben. Länder wie Hamburg, die bisher vor allem auf Luca setzten, könnten nun auch die CWA parallel vorschreiben.

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