Italienische Verbraucherschützer wollen gegen Microsoft klagen

Die Associazione Diritti Utenti e Consumatori will in einem Sammelklageverfahren die Rückerstattung des Kaufpreises von Software erreichen, die Verbraucher beim Kauf eines PCs miterworben haben, aber nicht benötigen.

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Die italienische Verbraucherschutzorganisation Associazione Diritti Utenti e Consumatori (ADUC) will morgen in Florenz eine Sammelklage gegen den Softwarekonzern Microsoft einreichen. Sie will erreichen, dass Computerkäufer allgemein ihren Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises für vorinstallierte, aber nicht benötigte Software durchsetzen können. Das teilte die ADUC am heutigen Mittwoch mit.

Das Gericht in Florenz hatte im Jahr 2007 entschieden, dass der Käufer eines PCs vom Hersteller Hewlett-Packard den Gegenwert für das von ihm nicht genutzte, aber vorinstallierte Betriebssystem Windows XP und für die ebenfalls nicht genutzte Software Works 8 erstattet bekommt. Daraus leiteten die Verbraucherschützer einen allgemeinen Erstattungsanspruch von PC-Käufern ab. Diesen hätten die PC-Käufer aber bisher meist nur umständlich und nicht in vollem Umfang erwirken könnten, erläutert die ADUC.

Anfang dieses Jahres trat in Italien ein Gesetz in Kraft, das es Verbraucherschutzorganisationen ermöglicht, stellvertretend für mehrere private Kläger vor Gericht zu gehen. Betroffene Computerkäufer, die den Microsoft-Lizenzbedingungen nicht zugestimmt haben, können sich auf der ADUC-Website registrieren und an der Klage beteiligen. Diese richtet sich nun direkt gegen Microsoft. 2007 erging das Urteil gegen HP, da Microsofts Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) zu entnehmen war, dass sich jemand, der dem Lizenzvertrag nicht zustimmt, wegen der Rückerstattung an den PC-Hersteller wenden solle. (anw)