Kanada: Keine Abgaben auf MP3-Player mit Festplatte

Die Auseinandersetzung um pauschale Urheberrechtsabgaben auf MP3-Player mit Festplatte in Kanada ist beendet.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Auseinandersetzung um pauschale Urheberrechtsabgaben auf MP3-Player mit Festplatte in Kanada ist beendet: Das oberste kanadische Bundesgericht lehnte es ab, eine Entscheidung der Vorinstanz zur Überprüfung anzunehmen, berichtet die Tageszeitung Toronto Globe and Mail. Das Urteil des kanadischen Federal Court of Appeal ist damit rechtskräftig: Die vom Copyright Board of Canada erlassenen Abgaben auf portable Musik-Abspielgeräte mit Festplatte ist nicht zulässig, da das Gremium nicht die Befugnis gehabt habe, diese einzuführen. Denn das kanadische Copyright-Gesetz sehe Abgaben für unbespielte Medien wie CDs und Kassetten vor, nicht aber für MP3-Player.

Das Copyright Board hatte Abgaben je nach Kapazität der in die MP3-Player eingebauten Datenträger eingeführt. Bei einer Kapazität von bis zu 1 GByte wurden 2 Kanadische Dollar (1,25 Euro) fällig, bei einer Kapazität zwischen 1 und 10 GByte 15 Dollar und mit größerem Speicherplatz 25 Dollar.

Der kanadische Musikindustrieverband Canadian Recording Industry Association (CRIA) begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Die Lobby will auch in Kanada -- ähnlich wie die deutsche Musikindustrie in der Auseinandersetzung um die weitere Novellierung des Urheberrechts -- weg vom System der Pauschalvergütung hin zu per Digital Rights Management kontrollierter individueller Abrechnung. Zudem sieht der Verband den Unterstützen von Filesharing den juristischen Boden unter den Füßen weggezogen: "Jahrelang haben diejenigen, die unautorisiertes Filesharing unterstützen, fälschlicherweise die Existenz der Pauschalabgaben für Privatkopien als Rechtfertigung für Dateitausch genutzt", meinte der Verband.

Unter impliziter Bezugnahme auf ein kanadisches Urteil, das Filesharing unter anderem auch wegen der Pauschalabgaben als legal beurteilte, meinte der Verband, nun sei klargestellt, dass "Filesharing auf Festplatten jeder Art -- auch denjenigen in Computern" illegal sei. Zwar würden die Künstler durch die Ablehnung der Pauschale auf digitale Musikplayer keine Kompensation für illegalen Songtausch erhalten; die Abgabe habe aber sowieso nie einen hinreichenden Ausgleich für diesen Schwarzmarkt geschaffen. (jk)