Kindesmissbrauch: Fahnder sollen mit computergenerierten Bildern arbeiten dürfen

Ermittler sollen im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch und Cybergrooming Fake-Bilder zur Legitimation in illegalen Netzwerken hochladen können.

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Kindesmissbrauch: Fahnder sollen mit computergenerierten Bildern arbeiten dürfen

(Bild: Shutterstock/Empirephotostock)

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Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, den vor ihr vorbereiteten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur stärkeren Kriminalisierung von Cybergrooming im parlamentarischen Verfahren noch zu verschärfen. "Die Ermittler sollen künftig computergenerierte Bilder verwenden können, wenn sich die Taten nicht anders aufklären lassen", erklärte die SPD-Politikerin gegenüber der Welt. Solche Deep Fakes sähen echten Aufnahmen von sexuellem Kindesmissbrauch täuschend ähnlich. Sie wolle den Fahndern "alle rechtsstaatlich zulässigen Instrumente an die Hand geben, damit die Täter, aber auch die Hintermänner und Portalbetreiber schnell ermittelt und verurteilt werden können".

Lambrecht gibt damit unter anderem Druck aus dem Bundesrat nach. Dieser hatte ein solches Vorgehen trotz des prinzipiell bestehenden strafrechtlichen Verbots, einschlägige Bilder hochzuladen, jüngst gefordert, damit Ermittler die sogenannte "Keuschheitsprobe" bestehen und sich Zugang zu Netzwerken von Päderasten im Internet verschaffen können. Verhandlungsführer der großen Koalition sind sich einig, die Verschärfung des bereits weitgehenden Entwurfs mitzutragen.

"Kriminalexperten haben uns davon überzeugt, dass das taktische Posten von Bildern essenziell dafür ist, in die kriminellen Kreise hereinzukommen", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. "Wenn wir es mit der Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Netz ernst meinen, dann müssen die Ermittler über die nötigen technischen und rechtlichen Mittel verfügen", meint auch Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU). Die CDU/CSU-Fraktion werbe schon lange dafür, dass Ermittler dafür auch computergeneriertes Material verwenden dürfen.

"Ziel sollte es eigentlich sein, das Internet von kinderpornografischem Material zu befreien, und nicht, es mit computergeneriertem Material anzureichern", moniert dagegen FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. "Ermittlungen bei Kindesmissbrauch stärken: Ja. Straftaten mit Straftaten bekämpfen: Nein", betont die grüne Rechtspolitikerin Canan Bayram. Sie fürchtet, dass der Einsatz von computergeneriertem Missbrauchsmaterial für verdeckte Ermittlungen die Eintrittsschwelle in illegale Foren erhöht.

(vbr)