Koalition einigt sich beim Telekommunikationsgesetz

CDU/CSU und SPD streben an, das Gesetz kommende Woche den Bundestag passieren zu lassen. Der Bundesverband Breitbandkommunikation sieht in der Regelung zur Behandlung des neuen VDSL-Netzes der Telekom eine "Niederlage für den DSL-Markt".

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Die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD haben sich über die Novelle des Telekommunikationsgesetzes geeinigt. In einer gemeinsamen Erklärung teilen die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Martina Krogmann und Martin Dörmann, Berichterstatter der SPD für Telekommunikation, mit, gegenüber dem Regierungsentwurf wurde die Bestimmung zu Regulierungsferien für neue Märkte "nur unwesentlich modifiziert". In dem neuen Paragrafen 9a sei eine Definition für neue Märkte aufgenommen worden, nach der diese sich von vorhandenen Diensten und Produkten erheblich unterscheiden müssen und diese nicht lediglich ersetzen. "Damit ist klargestellt, dass es nicht darum geht, reine Infrastruktureinrichtungen ohne neue Produkte regulierungsfrei zu stellen. Die Entscheidung, ob ein neuer Markt vorliegt, bleibt der Bundesnetzagentur überlassen", heißt es in der Erklärung.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) sieht in dieser Regelung zur Behandlung des VDSL-Netzes der Deutschen Telekom eine Niederlage für den DSL-Markt. "Der entsprechende Textvorschlag für einen § 9a im Telekommunikationsgesetz ermöglicht die ungerechtfertigte Freistellung von der Regulierung für den Marktführer in einem Bereich, der eine Weichenstellung für künftige Strategien im Telekommunikationsmarkt darstellt", meint BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann. VDSL werde nun doch als neuer Markt definiert, was die Möglichkeit eines Regulierungsverzichts einräume.
Der Verband sieht aber auch Möglichkeiten, den Gesetzestext so auszulegen, dass der die Telekom-Konkurrenten ihre Chance erhielten. "Dadurch, dass technische Einrichtungen wie Leitungen, Kabelverzweiger (KVZ) und Leerrohre nicht in die Regulierungsfreistellung einbezogen sind, bleibt der heute schon bestehende Anspruch der Wettbewerber auf Zugang zum KVZ und den Leerrohren unangetastet", erläutert der BREKO. Über diese Schaltkästen könnte es den Verbandsmitgliedern möglich werden, eigene breitbandige Produkte direkt in die letzte Meile zum Kunden einzuspeisen. "Nur wenn das Telekommunikationsgesetz durch entsprechende ministerielle Weisungen sachgerecht angewandt wird, können wir damit leben", meint Lüddemann.
EU-Kommissarin Viviane Reding, mit der sich die Bundesregierung über die Regulierungsferien für das VDSL-Netz der Telekom im Clinch befindet, will am Donnerstag nach Berlin kommen. Krogmann und Dörmann erläutern vor Gesprächen mit der Kommissarin ihre Ansicht, dass der EU-Rechtsrahmen ausdrücklich vorsehe, "Investitionen in neue Märkte nicht von vornherein durch eine zu frühzeitige Regulierung zu behindern. Dies trägt dem besonderen Investitionsrisiko in einem noch unsicheren Marktumfeld Rechnung".
Das novellierte TKG konkretisiert auch die Anzeigepflicht für den Preis von Telekommunikationsdienstleistungen. Er muss zukünftig deutlich lesbar dargestellt und für Premium-SMS ab 2 Euro auch bestätigt werden. Für die Preisansagepflicht sei für Festnetz und Mobilfunk eine Preisobergrenzen für 3 Euro pro Minute einheitlich geregelt worden. Das Gesetz soll in der nächsten Woche dem Bundestag zur Verabschiedung vorliegen.