Kurz informiert: Digitalgesetz, Threads, BGH-Urteil, Streaming

Unser werktäglicher News-Überblick fasst die wichtigsten Nachrichten des Tages kurz und knapp zusammen.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Hanna Alschner
Inhaltsverzeichnis

Die EU-Kommission kann den Zugang zu sozialen Netzwerken wie TikTok, Twitter, Facebook, Instagram, YouTube und Snapchat auf Grundlage des Digital Services Act vollständig sperren lassen, wenn die Betreiber nicht gegen rechtswidrige Inhalte bei sozialen Unruhen vorgehen. Dies kündigte Binnenmarktkommissar Thierry Breton am Montag an. In einem Interview mit dem französischen Nachrichtensender France Info hob er hervor: "Wenn es hasserfüllte Inhalte gibt, Inhalte, die beispielsweise zum Aufstand oder zum Töten aufrufen, sind die Plattformen verpflichtet, diese zu löschen. Wenn sie dies nicht tun, werden sie sofort sanktioniert.“ Wenn die Verantwortlichen nicht sofort handelten, "dann können wir nicht nur eine Geldstrafe verhängen, sondern auch den Betrieb" der Plattformen "auf unserem Territorium verbieten", so der Franzose.

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Die Vorgaben des Digital Markets Act sind wohl der Grund dafür, dass die Twitter-Alternative Threads in der Europäischen Union bislang nicht verfügbar ist und nicht die DSGVO. Metas Chef für den Datenschutz, Rob Sherman hat auf Threads versichert, dass der neue Kurzmitteilungsdienst die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung erfülle. Aber vor dem Hintergrund anderer regulatorischer Vorgaben, "die bislang nicht geklärt wurden", würde die Freigabe potenziell länger dauern. Angesichts dieser Ungewissheit habe sich Meta entschieden, ohne die EU loszulegen, um so viele Menschen wie möglich zu erreichen. Und der Plan ist aufgegangen: nicht einmal fünf Tage nach der Einführung hat Threads die Marke von 100 Millionen aktivierten Accounts erreicht und damit einen Anfang des Jahres von ChatGPT aufgestellten Rekord deutlich gebrochen.

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In der juristischen Aufarbeitung des Abgas-Betrugs wurde ein weiteres Urteil gefällt. Betrogene Kunden müssen Schadenersatzforderungen immer an den Hersteller des Autos richten, nicht an den Motorenlieferanten, stellte der Bundesgerichtshof fest. Der Autohersteller stelle den Käufern der von ihm hergestellten Fahrzeuge die Bescheinigung dafür aus, dass das Auto den europäischen Normen entspreche und garantiere die Einhaltung aller Rechtsakte. Der Motorhersteller habe damit nichts zu tun, sagte die Vorsitzende Richterin des Diesel-Senats, Eva Menges, zur Urteilsbegründung. Diese sogenannte Übereinstimmungsbescheinigung muss jedem Auto vom Hersteller beigelegt werden.

Die Zahlbereitschaft für Streaming-Dienste in Deutschland ist gesunken. Nutzer von Streaming-Diensten geben aktuell durchschnittlich 15,70 Euro im Monat aus, um Netflix, Disney+ und Co. zu schauen. Das geht aus einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom hervor. Im vergangenen Jahr gaben Nutzer von Streaming-Diensten mit 17,90 Euro im Monat deutlich mehr Geld aus. Die monatlichen Ausgaben für Streaming-Dienste fielen sogar unter das Niveau des Jahres 2019, bevor die Coronakrise den Streaming-Anbietern einen großen Boom bescherte.

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(alsc)