Lex Apple Pay: Bundestag bestimmt offene Schnittstellen für Bezahldienste

Seite 2: Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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Den Kern der Gesetzesinitiative, mit dem die 5. EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in nationales Recht umgesetzt werden soll, ließen die Abgeordneten unverändert. Anbieter elektronischer Geldbörsen, die Umsätze mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Ripple oder Facebooks geplanter Libra machen, müssen demnach ihre Kunden im Rahmen der "üblichen Sorgfaltspflichten" für Finanzhäuser kontrollieren. Ihnen obliegt damit, etwa die Identität der Nutzer sowie deren einschlägige Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank zu speichern und Verdachtsfälle zu melden.

Den Kreis der von den Bestimmungen Betroffenen hat das Parlament erweitert auf Anbieter, die breit definierte "Kryptowerte oder private kryptografische Schlüssel" verwahren, verwalten oder sichern. Voraussetzung dafür ist, dass die Dienste dazu dienen, einschlägige Tokens für Dritte "zu halten, zu speichern und zu übertragen". Außen vor bleiben nach Protesten von Startups Finanzdienstleister, "die außer dem Kryptoverwahrgeschäft" keine weiteren einschlägigen Services erbringen und so keinen direkten Endkundenkontakt haben.

Zudem soll die von Datenschützern bereits als zu mächtig kritisierte Kontrolleinheit in Form der Financial Intelligence Unit (FIU) einen erweiterten Zugriff auf relevante Datenbestände erhalten und so "noch schlagkräftiger werden". Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.

Der Digitalexperte der SPD-Fraktion, Jens Zimmermann, wertete den Beschluss als "Wegweiser für die Regulierung digitaler Infrastrukturen" und sprach von einem "guten Tag für das Parlament". Unternehmen könnten nicht einfach mit Nacht-und-Nebel-Anrufen Gesetzesinitiativen verhindern. In der analogen Welt werde auch nicht hinterfragt, "ob das Schienen- und Stromnetz für alle zugänglich sein soll". Selbstverständlich müssten alle Wettbewerber Zugriff auf zentrale Infrastrukturen haben.

Der Bundestag schaffe Waffengleichheit zwischen Internetkonzernen aus den USA und China sowie deutschen Sparkassen und anderen Finanzdienstleistern, betonte Sepp Müller (CDU). Er beklagte, dass Parlamentarier noch kurz vor Schluss "belästigt" worden seien "von Heerschaaren von Rechtsanwälten" im Auftrag von Apple, um den Punkt noch von der Tagesordnung herunterzunehmen.

Es werde massiv an den Freiheitrechten in diesem Land gesägt. Florian Toncar bezeichnete für die FDP die skizzierte Registrierungspflicht und das "Anlegen einer neuen Datei" als unverhältnismäßig. Der Linke Fabio De Maso lobte, dass nun eine Aufsicht über das "Darknet" der Finanzen in Form von Kryptowährungen erfolgen solle. Nötig sei aber ein echtes "Finanz-FBI" in Deutschland im Kampf gegen Geldwäsche. Die neuen Datenzugriffbefugnisse für die FIU "bergen enorme Sicherheitsrisiken", warnte die Grüne Irene Mihalic. Stefan Keuter (AfD) schlug die Alarmglocke angesichts einer drohenden "Vollkontrolle des Bürgers".

Der IT-Verband Bitkom, bei dem Apple an Bord ist, gab zu bedenken, dass der Gesetzgeber mit dem Entwurf im Hauruck-Verfahren tief in Vertragsfreiheit und Geschäftsmodelle eingreife. Deutschland beschreite damit einen Sonderweg. (olb)