Medienwächter beanstanden Pornoseite im Internet

Nach Beschwerden der Landesmedienanstalt über mangelhafte Altersverifikation für den Zugang wurde eine rheinland-pfälzische Porno-Website aus dem Netz genommen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Erstmals ist eine Pornoseite eines Internetbetreibers aus Rheinland-Pfalz von der Landesmedienanstalt beanstandet worden, teilten die Medienwächter laut dpa mit. Ein Unternehmen aus Frankenthal habe bis Ende 2004 mit seinem Angebot gegen Jugendschutzvorschriften verstoßen. Auf der Internetseite hätten pornografische Bilder und Videos ohne wirksame Beschränkung abgerufen werden können.

Der Betreiber habe zwar an einigen Stellen versucht, den Zugang für Jugendliche zu erschweren, erklärte die Landeszentrale für Medien und Kommunikation LMK). Das eingesetzte System sei jedoch sehr leicht zu umgehen gewesen, da lediglich die Eingabe einer Postleitzahl sowie einer Personalausweisnummer erforderlich waren. Nachdem der Betreiber im Herbst 2004 von der Landesmedienanstalt kritisiert worden war, habe er sein Angebot im Dezember 2004 vom Netz genommen. Trotzdem habe sich die LMK zu einer förmlichen Beanstandung entschlossen, um Rechtsklarheit zu schaffen.

Die überarbeiteten Bestimmungen zum Jugendmedienschutz  (JugendschutzgesetzJuSCHG, und JugendmedienschutzstaatsvertragJMStV) traten am 1. April 2003 in Kraft. Nach dem Jugendschutzgesetz können beispielsweise alle neuen Medien, auch Internet-Seiten, auf den Index gesetzt werden. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag verpflichtet Anbieter von "Telemedien" zudem unter anderem, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen und lizenzierte Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornographischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten zu verwehren.

Gegen die Richtlinien, die die Landesmedienanstalten und die Kommission für den Jugendmedienschutz (KJM), im Rahmen der neuen Gesetzgebung für Anbieter von Telemedien vorsehen wollten, gab es teilweise heftige Proteste. Wie im Web eine Altersverifikation bei Jugendlichen durchgeführt werden kann, darüber haben Gerichte restriktive Urteile gefällt, etwa für den Versandhandel mit jugendgefährdenden Medien. Allerdings geht die KJM wohl davon aus, dass beispielsweise Methoden, die auf das Postident-Verfahren setzen, beim Zugang zu Webseiten ausreichenden Schutz bieten. Anfang April erst zogen die KJM und die Landesmedienanstalten eine positive Bilanz nach zwei Jahren neuer Jugendmedienschutz-Gesetzgebung. (jk)