Microsoft-Klage weckt Zweifel an der Windows-Marke

Microsoft ist mit dem Versuch gescheitert, eine einstweilige Verfügung gegen Lindows.com zu erwirken.

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Von
  • Oliver Diedrich

Microsoft ist mit dem Versuch gescheitert, eine einstweilige Verfügung gegen Lindows.com zu erwirken. In seinem Antrag bei einem Gericht in Seattle hatte Microsoft darauf abgehoben, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen LindowsOS und Windows bestehe. LindowsOS ist ein Linux-basiertes Betriebssystem, das sich durch besondere Kompatibilität mit Windows auszeichnen soll. Hersteller Lindows.com hatte zur Verteidigung angeführt, dass "Windows" eine allgemein gebräuchliche Bezeichnung sei und zudem in den Namen von hunderten von Produkten verwendet werde, ohne dass Microsoft hier bislang aktiv geworden sei.

In seiner Entscheidung schloss sich Richter Coughenour der Lindows-Argumentation an. Microsoft habe nicht deutlich machen können, dass Lindows tatsächlich markenrechtlich bedenklich sei, heißt es in der Begründung. Hingegen bestünden durchaus Zweifel, ob die Windows-Marke selbst überhaupt rechtmäßig sei, da Wörter des allgemeinen Sprachgebrauchs nicht als Marke schützbar seien.

Microsoft steht nun der Klageweg offen, um LindowsOS doch noch zu einer Namensänderung zu zwingen. Ergebnis eines Prozesses könnte allerdings auch sein, dass sich das Gericht der Entscheidung von Coughenour anschließt und die Marke Windows für ungültig erklärt: "Obwohl sich Lindows sicherlich ganz bewusst zum Spiel mit dem Feuer entschieden hat, indem man einen Namen wählte, der sich nur durch einen Buchstaben von der weltweit führenden Software unterscheidet, könnte man ebenso gut zu dem Schluss kommen, dass Microsoft mit einem so allgemein benutzten Wort eine genauso riskante Entscheidung getroffen hat", so Richter Coughenour in der Begründung seiner Entscheidung. (odi)