Neues Datenschutzrecht droht zu scheitern

Zwischen CDU/CSU und SPD gibt es Streit über die Novellierung des Datenschutzgesetzes. Dem Verbraucherzentrale Bundesverband wäre ein Scheitern des Vorhabens recht. Er sieht in dem gegenwärtigen Entwurf einen "Schlag ins Gesicht der Verbraucher".

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Die geplante Verschärfung des Datenschutzes droht zu scheitern. Das Vorhaben stehe auf der Kippe, sagte SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper laut dpa. CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach schätzt die Chancen, dass das Gesetz doch noch vor dem Ende der Legislaturperiode verabschiedet wird, als minimal ein. Der Bundestags-Innenausschuss hat nach Angaben seines Vorsitzenden Sebastian Edathy (SPD) die für heute vorgesehenen abschließenden Beratungen abgesetzt.

Nach zahlreichen Missbrauchsfällen wollte die Koalition den florierenden Handel mit persönlichen Daten einschränken. Daten sollten künftig grundsätzlich nur noch dann weitergegeben werden dürfen, wenn der Betroffene zustimmt. Jetzt kann damit gehandelt werden, wenn der Verbraucher nicht widerspricht. Nach heftigen Protesten aus der Wirtschaft wollte die Koalition beim Datenhandel gewisse Ausnahmen zulassen.

Die Koalitionspolitiker machten sich gegenseitig für das voraussichtliche Scheitern verantwortlich. Bosbach sagte, man sei sich in allen Punkten einig gewesen. Die CDU/CSU-Fraktion habe auch zugestimmt, die Aufsichtsbehörden zu stärken. Nicht akzeptabel sei aber ein von der SPD gefordertes Verbandsklagerecht. "Wenn die SPD bei ihrer Haltung bleibt, wird das Vorhaben scheitern."

Körper gab sich ebenfalls pessimistisch, auch wenn er einen Kompromiss zwischen Wirtschaft und Verbraucher- sowie Datenschutz für möglich hält. Edathy warf CDU/CSU mangelnden Einigungswillen vor. Sie lasse ihren eigenen Innenminister im Regen stehen. "Es wäre blamabel, wenn von den Ankündigungen nur heiße Luft übrig bliebe."

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht das Bundesdatenschutzgesetz noch nicht als gescheitert an. "Aus meiner Sicht ist das noch offen", sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. "Ich würde es sehr bedauern, wenn an dem Streit über das Listenprivileg die übrigen und teilweise sehr wichtigen Verbesserungen im Datenschutz scheitern würden. Ich sehe durchaus die Möglichkeit, dass man noch zu einer Lösung kommt." Das Listenprivileg erlaubt die Verwendung personenbezogener Daten wie Adressangaben zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung ohne Einwilligung der Verbraucher.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) tritt für die Abschaffung des Listenprivilegs ein, doch weder hier noch bei der Einführung ausdrücklicher Einwilligungen (Opt-In), beim Koppelungsverbot und beim Verbandsklagerecht wolle die Koalition den notwendigen Paradigmenwechsel vollziehen, heißt es in einer Mitteilung. Die Parlamentarier hätten aus dem Entwurf des Bundesinnenministeriums wesentliche Verbesserungen scheibchenweise herausgekürzt und stattdessen schwammige Einzelmaßnahmen aufgenommen. Die Verbraucherschützer fordern, die Novelle scheitern zu lassen. "Der jetzt diskutierte Gesetzentwurf ist ein Schlag ins Gesicht der Verbraucher", sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Nicht gefährdet ist eine zweite Änderung des Datenschutzes. Dabei geht es um das Scoring zur Berechnung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Mit der Gesetzesänderung soll dieses Verfahren transparenter werden. Damit wird sich an diesem Mittwoch der Innenausschuss befassen. Das Gesetz könnte dann bis spätestens Anfang Juli verabschiedet werden.

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(anw)