Organspende-Register ist online

Zunächst können Menschen mit der Online-Ausweisfunktion des Persos im Organspende-Register ihre Entscheidungen hinterlegen, später auch mit der GesundheitsID.

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Organspenderegister ist online

Das Organspenderegister ist online. Daten können zunächst mit der AusweisApp zur eindeutigen Identifikation hinterlegt werden.

(Bild: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)

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Im viel diskutierten Organspende-Register (OGR) können Bürger ihre Entscheidung darüber, was mit ihren Organen nach dem Tod passieren soll, auch online hinterlegen. Zunächst müssen sich Bürger für eine Erklärung über eine Organspende identifizieren. Das geht zunächst mit der AusweisApp und der eID-Funktion des elektronischen Personalausweises oder mit dem elektronischen Aufenthaltstitel. Darüber hinaus ist auch die Angabe einer E-Mail-Adresse und die Krankenversichertennummer erforderlich.

Organspender erhalten, nachdem sie Informationen zur Organspende hinterlegt haben, eine "Erklärungs-ID" vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das für das Register verantwortlich ist. Diese soll "sicher" aufbewahrt werden, "da sie bei Verlust [...] nicht wieder hergestellt werden [kann]", informiert das BfArM.

Bestätigungs-Mail des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte

"Die Erklärungs-ID ist ein individueller Code, mit dem Ihre Erklärung aufgerufen werden kann. Wenn Sie mehrere Erklärungen abgegeben haben, erhalten Sie für jede Erklärung eine eigene Erklärungs-ID", schreibt das BfArM in der Bestätigungsmail.

Im "Erklärendenportal", das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte betrieben wird, können Spender nicht nur ihre Erklärung abgeben, sondern auch aufrufen, ohne AusweisApp und zugehöriger PIN funktioniert das jedoch nicht.

Ab Juli bis Ende September 2024 sollen Spender sich mit der GesundheitsID der Krankenkassen identifizieren können, also über die App für die elektronische Patientenakte oder die für die GesundheitsID. Dazu müssen Versicherte sich bei ihren Krankenkassen authentifizieren. Die Organe entnehmenden Krankenhäuser sollen bis Juli 2024 bereit sein, im Online-Register hinterlegte Erklärungen abzurufen.

Ab Januar 2025 werden Gewebeeinrichtungen an das Organspende-Register angebunden. Darum empfiehlt das Bundesgesundheitsministerium, die "Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zusätzlich schriftlich", etwa in dem aus Papier oder Plastik bestehenden Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festzuhalten oder den Angehörigen mitzuteilen.

Wie viele dort ihre Daten hinterlegen, will das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jährlich die Zahl der im Organspende-Register erfassten Erklärungen veröffentlichen.

Die Angaben im digitalen Organspende-Register sind jedoch nicht verpflichtend, wie manche Politiker forderten. Der Organspendeausweis und Alternativen wie eine Patientenverfügung oder eine mündliche Information an die Angehörigen sind laut BfArM ebenfalls weiterhin gültig.

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Details zur Anmeldung ergänzt

(mack)