Rambus hofft auf reichen Lizenzgebührensegen

In einem Rechtsstreit um Patente ist eine wichtige Vorentscheidung gefallen; demnach verletzten DDR2-, DDR3-, GDDR2-, GDDR3- und GDDR4-SDRAM-Chips der Hersteller Hynix, Micron, Nanya und Samsung Rechte der Firma Rambus.

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Vor Gericht werden Datenblätter bis ins Detail seziert.

(Bild: US Court for the Northern District of California)

In einem sehr komplizierten, aber auch hochinteressanten Gerichtsstreit um Schutzrechte aus insgesamt 10 Patenten hat die kalifornische Firma Rambus einen Teilsieg errungen, der es ihr potenziell ermöglicht, von den verklagten Speicherchipherstellern Hynix, Micron, Nanya und Samsung Lizenzgebühren für bestimmte SDRAM-Bauelemente zu verlangen.

Das Verfahren läuft seit 2005; damals hatte Rambus zunächst die Firmen Hynix sowie Infineon und Nanya und deren Joint Venture Inotera verklagt. Später hat Rambus die Klage auf Samsung ausgeweitet. Weil man sich in der Zwischenzeit mit Infineon auf die Zahlung von Lizenzgebühren geeinigt hat und mittlerweile Micron den ehemaligen Infineon-Anteil an Inotera übernommen hat, sind heute die bereits erwähnten Firmen von der Klage betroffen.

Richter Ronald M. Whyte vom nordkalifornischen Distriktsgericht in San Jose, der schon andere Verfahren zwischen Rambus und Hynix leitete, hat jetzt eine Reihe von Vorentscheidungen getroffen, denen eine 42 Seiten lange, juristisch und technisch interessante Begründung (PDF-Datei) vorausgeht. Demnach verletzten DDR2-, DDR3-, GDDR2- und GDDR4-SDRAM-Chips der Firmen Hynix, Micron, Nanya und Samsung den Anspruch Nummer 16 aus dem am 24. Juli 2001 erteilten Rambus-Patent 6,266,285; bei GDDR3-Speicher sind nur Hynix, Micron und Samsung betroffen. Rambus hatte auch wegen der Verletzung von Ansprüchen aus neun weiteren US-Patenten geklagt, doch das wies Richter Whyte größtenteils zurück.

Er definiert in der Begründung seiner "Order" sehr genau, dass die Firma Rambus als Klägerin für jeden einzelnen Fall angeblicher Schutzrechtsverletzungen substanzielle und klare Beweise vorlegen muss. Der Wortlaut der Patentschriften und auch technische Funktionszusammenhänge von DDR2/3/4-SDRAM-Bauelementen werden in dem Dokument bis in feinste Details untersucht. Letztlich sieht es Whyte als erwiesen an, dass der Anspruch Nummer 16 aus dem US-Patent 6,266,285, bei dem es um eine Schreiboperation von Speicherchips spezieller Bauweise, nämlich mit internen Registern und genau definierten Zeitbezügen zwischen externem Taktfrequenzsignal sowie Daten-, Adress- und Befehlsleitungen geht, auf die strittigen Speicherchips zutrifft. Ein langer Textabschnitt bezieht sich beispielsweise auf die Klärung der Begriffe "Request" (Anfrage) und "Command" (Befehl): Rambus hat in der Patentschrift von einem Write-"Request" gesprochen, während die Datenblätter der verklagten Speicherchipfirmen durchweg Write-"Commands" beschreiben. Die Anwälte der beklagten Firmen und ein Sachverständiger argumentierten deshalb, der Begriff "Request" ließe sich so deuten, dass der Speicherbaustein die Schreib-"Anfrage" auch ablehnen oder nicht durchführen könne, während "Command" impliziere, dass der Schreibbefehl unweigerlich ausgeführt werden müsse. In einer vorangegangenen Entscheidung (PDF-Datei) hat Richter Whyte den genauen Begriff eines "Memory Device" definiert.

Die Beispiele zeigen, dass es für Außenstehende und Laien kaum möglich ist, den Ausgang solcher juristischen Patentstreitigkeiten vorherzusagen – zu sehr kommt es bei den Entscheidungen häufig auf feinste Details an.

Seit Bekanntwerden der Entscheidung des Richters Whyte steigt der Aktienkurs der Firma Rambus stetig. Eine Entscheidung über die Höhe von Lizenzzahlungen ist aber noch nicht gefallen; das Verfahren darüber steht wohl erst im ersten Quartal 2009 an. In anderen Verfahren oder außergerichtlichen Einigungen fielen die Lizenzgebühren letztlich oft weniger hoch aus als zuvor angenommen.

Von Seiten der US-Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission (FTC) droht Rambus aber möglicherweise weiterer Ärger: In dem ebenfalls schon lange währenden Verfahren hatte die FTC zunächst die Höhe der Lizenzgebühren, die Rambus verlangen darf, begrenzt, musste diese Limitierung aber dann wieder aufheben müssen, nachdem Rambus dagegen bei einem Berufungsgericht geklagt hatte. Nun hat wiederum die FTC die juristische Spirale um eine Umdrehung weitergedreht und den U.S. Supreme Court in dieser Sache angerufen. (ciw)