Schaar sieht Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht in Niedersachsen gefährdet

In dem Bundesland soll Anfang 2006 die Datenschutzaufsicht im nicht öffentlichen Bereich auf das Innenministerium übertragen werden. Das widerspreche der Europäischen Datenschutzrichtlinie, meint der Bundesbeauftragte für den Datenschutz.

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In Niedersachen soll zum 1. Januar 2006 die Datenschutzaufsicht im nicht öffentlichen Bereich auf das Innenministerium übertragen werden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar meint, dies verstoße gegen die Europäische Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (EG-Datenschutzrichtlinie). Sie regle in Artikel 28, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen. So äußert sich Schaar in einer Stellungnahme zu einer heutigen Anhörung im niedersächsischen Landtag (PDF-Datei).

Für die Arbeit der Aufsichtsbehörde sei Unabhängigkeit von zentraler Bedeutung, betont Schaar. "Jede Einflussnahme auf die Meinungsbildung und die Ausübung der Aufsichtsfunktion muss ausgeschlossen sein. Es liegt auf der Hand, dass ein Ministerium andere, mit einer unabhängigen Datenschutzaufsicht unvereinbare Aufgaben wahrnimmt." Die Europäische Kommission habe zu dieser Problematik am 5. Juli 2005 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Schaar hält es "nicht nur für rechtlich geboten, sondern auch für politisch klug, diese Problematik zu bereinigen, indem die Datenschutzaufsicht vollständig bei dem unabhängigen Landesdatenschutzbeauftragten verbleibt".

Die EU-Kommission beanstandet, dass die Aufsicht über die Gewährleistung der Privatsphäre in Deutschland in staatlicher Hand ruht. Die "derzeitige Organisation der für die Überwachung der Datenverarbeitung im nicht öffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen" sei "nicht mit Gemeinschaftsrecht vereinbar", heißt es in einem Schreiben der Generaldirektion für Justiz, Freiheit und Sicherheit. (anw)