Strafbare Inhalte im Internet: BKA erhält 13.730 Meldungen

Von der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte des BKA liegt eine Zwischenbilanz vor. Demnach resultieren die meisten Meldungen aus Facebook-Posts.

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(Bild: Sam Wordley/Shutterstock.com)

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Das Bundeskriminalamt beziehungsweise dessen Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) verzeichnete vom 1. Juni 2021 bis zum 1. September dieses Jahres 13.730 Meldungen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor. Gut 80 Prozent der eingegangenen Meldungen hat die ZMI als strafrechtlich relevant eingeordnet und an die Straverfolgungsbehörden weitergeleitet.

Von Anfang 2022 bis zum April dieses Jahres hatte das ZMI 7500 gemeldete Fälle von Hassrede und Hetze im Netz geprüft. Seitdem sind gut knapp 5600 hinzugekommen. Mit 1556 gingen die meisten Meldungen innerhalb eines einzelnen Monats im Juni 2023 beim ZMI ein.

Aufgeschlüsselt nach Social-Media-Plattformen, legte die Bundesregierung Zahlen für Juni 2022 bis September 2023 vor. Demnach gingen mit knapp 7300 die meisten Meldungen für Postings in Facebook bei der ZMI ein, auf dem zweiten Platz folgt Twitter mit knapp 3000 Meldungen. Weitere der gut 12.000 Meldungen seit dem 1. Juni 2022 verteilen sich mit 334 auf Telegram, 176 auf YouTube und 131 auf Instagram, 68 auf TikTok und knapp 1300 auf sonstige.

Die ZMI gibt es seit dem 1. Februar 2022. Seit diesem Datum schreibt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vor, dass soziale Netzwerke mit mindestens 2 Millionen registrierten Nutzern in Deutschland dazu verpflichtet sind, bei einer Beschwerde über fragwürdige Inhalte diese zu prüfen und bei möglicher Rechtswidrigkeit dem BKA zu melden. Dies hat dazu das ZMI eingerichtet.

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Allerdings seien dem BKA von den Telemediendiensteanbietern bislang noch keine Meldungen übermittelt worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Unabhängig davon hat die ZMI zum 1. Februar 2022 ihren Betrieb mit freiwilligen Kooperationspartnern aufgenommen, das sind die Meldestellen "Hessen gegen Hetze" des CyberCompetenceCenters des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, "REspect!" der Jugendstiftung im Demokratiezentrum Baden-Württemberg, die Landesmedienanstalten der Bundesländer sowie den der Generalstaatsanwaltschaften München und Frankfurt am Main.

Die ZMI nimmt ausschließlich eine strafrechtliche Erstbewertung vor. In Zweifelsfällen wird sie rechtlich von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime bei der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC Nordrhein-Westfalen) beraten. Falls möglich, ermittelt sie die mutmaßlichen Verfasser und übermittelt den Sachverhalt an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern. Über diesen Prozess werde zusammen mit den Landesmedienanstalten der jeweilige Anbieter dazu angehalten, die gemeldeten strafbaren Inhalte zu löschen.

(anw)