TIWAG-Kritiker darf Unternehmenslogo online verwenden
Der Energieversorger Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) hat im Streit um eine kritische Website eine weitere Niederlage einstecken müssen.
Der Energieversorger Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) hat im Streit um eine kritische Website eine weitere Niederlage einstecken müssen. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Innsbruck darf auf der von Markus Wilhelm gestalteten Website www.dietiwag.org nun sogar wieder das modifizierte Logo des Unternehmens prangen. Damit ist die TIWAG in der Causa vor Gericht zum vierten Mal im Wesentlichen erfolglos geblieben.
Die TIWAG hatte zunächst den Autor der Website, die unter anderem Cross-Border-Leasing-Geschäfte des dem Land Tirol gehörenden Unternehmens beanstandet, geklagt, und eine einstweilige Verfügung beantragt. Verlangt wurde die Löschung von Informationen über das Cross-Border-Leasing. Der Antrag wurde in zwei Instanzen abgewiesen. Außerdem klagte die TIWAG Niko Hofinger, den Webhoster der Site, und verlangte von ihm die Löschung der kompletten Website. Das Landesgericht Innsbruck wies das Begehren ab, verfügte jedoch die Entfernung von acht Worten, mit denen TIWAG-Chef Bruno Wallnöfer in ehrenrühriger Weise bezeichnet wurde, sowie des modifizierten TIWAG-Logos. Beide Parteien gingen in Berufung.
Die TIWAG blitzte ab, der Webhoster setzte sich in Bezug auf das Logo durch und muss es nun doch nicht löschen: "Eine derartige Markenrechtsverletzung ist jedenfalls nicht im österreichischen Markenschutzgesetz 1970 begründet, weil dieses Zeichen offenkundig nicht für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, die mit denjenigen gleich oder ähnlich sind, für die die Marke eingetragen ist und schon insofern für das Publikum keine Gefahr von Verwechselungen (einschließlich gedanklicher Verbindung) besteht", begründet das Oberlandesgericht die Entscheidung. Mangels Wettbewerb würde die Nutzung des Zeichens auch nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Gegen die Entscheidungen der zweiten Instanz über die Einstweiligen Verfügungen stehen der TIWAG keine ordentlichen Rechtsmittel offen. An den Klagen selbst will die Firma festhalten.
Ursprünglich war die kritische Website unter dietiwag.at abrufbar. Nachdem die TIWAG den Registrar nic.at zu einer Sperre der URL veranlasst hatte, wurden die Information unter dietiwag.org wieder online gestellt. Offen ist, ob nic.at die URL jetzt wieder freigibt, oder ein Urteil in der Sache abwartet. Obwohl dieselben Richter urteilen, die auch über die Anträge auf Einstweilige Verfügung befunden haben, könnten sie im Hauptverfahren anders lautende Entscheidungen fällen. (Daniel AJ Sokolov) / (jk)