Telekom zahlt 120 Millionen Dollar an US-Aktionäre

Die Deutsche Telekom AG hat sich in einem Sammelklageverfahren zur Prospekthaftung in den USA auf einen Vergleich geeinigt.

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Von
  • Oliver Diedrich

Die Deutsche Telekom AG hat sich in einem Verfahren zur Prospekthaftung in den USA auf einen Vergleich geeinigt. Die Sammelklage wirft der Telekom vor, beim Angebot von Aktien im Jahre 2000 falsche Angaben zum Kauf der US-Mobilfunkfirma VoiceStream gemacht zu haben. Nun zahlt die Telekom den Aktionären, die sich der Sammelklage angeschlossen haben, insgesamt 120 Millionen US-Dollar (rund 92 Millionen Euro). Der zuständige Richter muss dem Vergleich noch zustimmmen.

Ein Schuldeingeständnis sei damit nicht verbunden, so ein Firmensprecher; man schließe den Vergleich "ausdrücklich ohne Anerkenntnis eines Fehlverhaltens", teilte das Unternehmen mit. Rückschlüsse auf den in Deutschland angelaufenen Prozess, in dem deutsche Aktionäre dem Unternehmen vorwerfen, beim dritten Börsengang im Mai 2000 wesentliche Risiken verschwiegen zu haben, seien nicht zulässig: "Es verbietet sich [...] sowohl aus der Vereinbarung selbst als auch ihren einzelnen Regelungen jeder Rückschluss auf das Vorliegen der behaupteten Prospektfehler", so die Telekom. Eine Versicherung übernehme einen Teil der Vergleichssumme; für den Rest habe man Rückstellungen gebildet. (odi)