TÜV-Studie: Mobilfunk-Sender strahlen weit unter den Grenzwerten

Die Strahlung von Mobilfunk-Sendemasten in Nordrhein-Westfalen liegt nach einer Messreihe des TÜV Nord weit unter den gesetzlichen Grenzwerten.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Strahlung von Mobilfunk-Sendemasten in Nordrhein-Westfalen liegt nach einer Messreihe des TÜV Nord weit unter den gesetzlichen Grenzwerten. "Die höchste gemessene Strahlung betrug mit einer Feldstärke von 0,5 Volt pro Meter ein Achtzigstel des zulässigen Grenzwertes", berichtete TÜV-Experte Ernst Sauer. Die Messungen wurden im Auftrag des von der Industrie betriebenen Informationszentrums Mobilfunk an 100 Stationen in den Regionen Essen, Wuppertal, Köln und Bielefeld vorgenommen. Im Rahmen der Messungen ermittelten die TÜV-Experten die elektromagnetischen Felder von Mobilfunkanlagen, Rundfunksendern und Schnurlos-Telefonen.

Die Messergebnisse zeigten zudem, dass der von den meisten Städten geforderte Mindesabstand der Sendemasten von sensiblen Punkten von 150 Metern fragwürdig sei, sagte Christian Bornkessel vom Institut für Mobilfunk und Satellitentechnik gegenüber dpa. "Häufig war die Strahlung in den Gebäuden, auf denen die Masten stehen, geringer als im Umkreis." Auch sei die Strahlung der Masten meist nicht höher als die von schnurlosen Telefonen erreichten Werte.

Der Biologe Andreas Wojtysiak von der Uni Witten-Herdecke wies laut dpa darauf hin, dass es bisher nur wenige Hinweise dafür gebe, dass die elektromagnetische Strahlung Auswirkungen auf den menschlichen Körper habe. "Ich halte daher das Risiko für minimal", meinte Wojtysiak. Auch die Strahlung der Handys selbst erreichten maximal die Hälfte des zulässigen Grenzwerts.

Vor kurzem hatte eine Studie in Baden-Württemberg nur minimale Belastungen durch Mobilfunk-Antennen ergeben. Die Diskussionen über das "Gesundheitsrisiko Handy" dürften aber angesichts der Besorgnis vieler Bürger und der Warnungen vor potenziellen Risiken durch einige Experten noch lange nicht beendet sein.

Zum Thema Mobilfunk und Elektrosmog siehe auch: (jk)