Tuta Mail beschwert sich bei der EU: Google schränke Sichtbarkeit ein

Google der Gatekeeper: Die Tuta GmbH hat offizielle Beschwerde bei der EU eingereicht, weil sie in den Suchergebnissen kaum mehr auftauchen.

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Frau vor einem Computer wundert sich über ein Projekt

(Bild: fizkes/Shutterstock.com)

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Sucht man bei Google nach Begiffen wie "encrypted mail" oder "secure mail", tauchen einige Anbieter von Diensten auf, die besonders sicheren Mail-Verkehr versprechen. Nicht jedoch taucht Tuta, ehemals Tutanota auf. Dabei will auch Tuta Mail alle Daten verschlüsseln und wäre entsprechend ein guter Treffer in den Ergebnissen. Laut des Unternehmens hat sich die Sichtbarkeit bei Google schlagartig ab März 2024 um 90 Prozent reduziert. Nun hat die Tuta GmbH offiziell Beschwerde bei der EU eingelegt.

Google sei ein Gatekeeper heißt es im Blogbeitrag von Tuta. Mit der eingeschränkten Sichtbarkeit droht das gesamte Geschäft des Mail-Anbieters kaputtzugehen. Tuta wird in der Google-Suche nur noch als sogenannter Branded Traffic angezeigt. Das heißt, man muss konkret den Markennamen eingeben, um einen Treffer zu erzielen. Matthias Pfau, Mitgründer von Tuta Mail sagt: "Wir wissen nicht, warum Google unsere Webseite mit Ausnahme von markenbezogenen Suchbegriffen aus der Google-Suche entfernt hat, aber was auch immer der Grund ist: Sie zerstören einen direkten Konkurrenten, und das verstößt gegen das Gesetz über digitale Märkte. Google als Gatekeeper muss für sein Handeln zur Rechenschaft gezogen werden."

Vor allem aber ärgere ihn, dass Google auf bisherige Anfragen nicht reagiert habe. "Als Entwickler verstehen wir, dass Probleme auftreten können; aber wenn Probleme gemeldet werden, muss man reagieren, besonders wenn man ein Gatekeeper wie Google ist."

Die Beschwerde hat Tuta bei der Enforcement Unit Digital Markets der EU eingereicht, das ist eine Kontaktadresse bei der Kommission. Der Digital Markets Act (DMA) sieht vor, dass gewerbliche Nutzer, die auf einen Dienst der Gatekeeper angewiesen sind, um ihre Kunden zu erreichen, fair behandelt werden müssen. Dazu gehören etwa gleiche Wettbewerbsbedingungen, wenn sie mit Diensten der Gatekeeper konkurrieren. Google darf sich selbst also nicht bevorzugen. Das führt beispielsweise dazu, dass auf Android-Geräten Google nicht als Standardsuchmaschine voreingestellt sein darf, sondern den Menschen beim Einrichten eines Smartphones die Wahl gelassen werden muss. Überprüft wird die Einhaltung des DMA von der Kommission.

"Wir fordern Google auf, diese unzulässige Herabstufung unserer Website in den Suchergebnissen zu beenden, und wir fordern die EU auf, diese unfaire Praxis im Rahmen ihrer Untersuchung der DMA-Konformität von Google zu prüfen", schreibt Tuta im Blogbeitrag.

Update

Google sagt dazu auf Nachfrage von heise online: "Suchranking-Updates zielen nicht darauf ab, Google-Produkte oder eine andere bestimmte Website zu bevorzugen. Der betreffende E-Mail-Anbieter ist weltweit über die Suche einfach zugänglich. Wir schätzen Feedback und werden uns ansehen, wie wir sicherstellen können, dass die Suche weiterhin die hilfreichsten und relevantesten Ergebnisse liefert."

(emw)