US-Gericht: Torrent-Suchmaschine für Copyright-Verstöße haftbar

In dem vom Filmstudio Columbia Pictures angestrengten Verfahren gegen die Torrent-Suchmaschine Isohunt hat der vorsitzende Richter die Schuldfrage im Sinne der Kläger entschieden. Betreiber Gary Fung kann für Urheberrechtsverstöße der Isohunt-Nutzer haftbar gemacht werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 289 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Rückschlag für den Betreiber der kanadischen Torrent-Suchmaschine Isohunt: In dem Zivilverfahren vor einem US-Bundesgericht hat der vorsitzende Richter den beklagten Gary Fung der Anstiftung zur Urheberrechtsverletzung für schuldig erklärt. Durch seine Kenntnis der Verstöße der Isohunt-Nutzer habe Fung auch den von seinen Anwälten beanspruchten Schutz durch Haftungsausnahmen im US-Copyright verwirkt, entschied Richter Stephen Wilson und gab damit einem entsprechenden Antrag des klagenden Filmstudios Columbia Pictures statt.

Die Anwälte des Beklagten hätten den von Sony-Tochter Columbia vorgebrachten Fakten kaum etwas entgegenzusetzen gehabt, begründet Richter Wilson seine am Tag vor Heiligabend veröffentlichte Entscheidung (PDF-Datei). Mit der "Summary Judgement" genannten Entscheidung des kalifornischen Bundesrichters ist die Schuldfrage bereits vor dem eigentlichen Prozessauftakt geklärt. Über mögliche Sanktionen und etwaigen Schadensersatz ist noch keine Entscheidung gefallen. Im Januar soll nun der weitere Verlauf des Verfahrens besprochen werden.

In dem Verfahren war zuvor die Frage aufgetreten, ob Isohunt überhaupt für Verstöße gegen das US-Copyright verantwortlich zu machen sei. Von den Klagevertretern vorgelegte Statistiken über "Millionen US-Bürger", die Isohunt und andere Websites des Beklagten genutzt haben sollen, habe die Verteidigung nur pauschal als wissenschaftlich irrelevant zu diskreditieren versucht, monierte der Richter, ohne sich direkt mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen. Dagegen gebe es "überwältigende" Beweise für die vom Beklagten beabsichtigte Anstiftung zu Urheberrechtsverletzungen.

Auch das Argument der Verteidigung, Isohunt sei eine Suchmaschine wie Google, lies der Richter nicht gelten: Isohunt sei "alter Wein in neuen Schläuchen" und eher mit Grokster oder Napster zu vergleichen. Wilson hatte im Jahr 2003 in dem international beachteten Verfahren gegen Grokster und Morpheus geurteilt, die Tauschbörsen könnten nicht für Verstöße ihrer Nutzer haftbar gemacht werden. Sein Urteil war später unter dem Jubel der Unterhaltungsindustrie vom Supreme Court kassiert worden. Das oberste US-Gericht hatte in seiner Begründung die Aspekte der Zweckbestimmung und der Anstiftung zur Urheberrechtsverletzung eingeführt, an denen sich nun auch Wilson orientierte. (vbr)