US-Gericht lässt Klage gegen Google und Overture zu

Das US-Versicherungsunternehmen GEICO verklagt die Suchmaschinenbetreiber wegen Markenrechtsverletzungen.

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Ein US-Gericht in Virginia hat die Klage des Versicherungsunternehmens Government Employees Insurance CO. (GEICO) gegen die Suchmaschinenbetreiber Google und Overture zugelassen, in der GEICO den Betreibern Markenrechtsverletzungen vorwirft. Google und Overture finanzieren sich, indem sie Werbelinks auf ihren Suchseiten verkaufen, die mit bestimmten Suchwörten verknüpft werden. So würden die Suchmaschinen auch auf Webseiten von Konkurrenten verweisen, wenn Nutzer nach dem Begriff "Geico" suchten. Der geschützte Name GEICO würde so also zur Werbung für Konkurrenzfirmen genutzt, argumentierte das Versicherungsunternehmen in seiner Klage vom Mai dieses Jahres.

Google und Overture, im Besitz von Yahoo, argumentieren, dass sie den Begriff "Geico" nur intern für ihre Suchalgorithmen verwenden würden, um die Werbelinks richtig zuzuordnen und beantragten, die Klage abzuweisen. Die Richterin Brinkema wies diese Argumentation jedoch zurück und sagte, dass der Verkauf von Suchbegriffen von Konkurrenzfirmen dazu missbraucht werden könne, an der Bekanntheit des Namens GEICO zu partizipieren. So könne nur eine Gerichtsverhandlung darüber Klarheit bringen, ob die Markenrechte von GEICO verletzt würden.

Sollte GEICO mit der Klage Erfolg haben, könnte dies die Geschäftsgrundlage der Suchmaschinenbetreiber empfindlich treffen, da als Folge auch andere Unternehmen gegen die Suchmaschinenbetreiber vor Gericht ziehen könnten. Google ist indes zuversichtlich, den Fall gegen GEICO zu gewinnen. Da das US-District-Gericht für seine zügigen Verfahren bekannt ist, könnten die Verhandlungen bereits Ende des Jahres oder Anfang 2005 beginnen. (hag)