US-Richterin hält Verkaufsstopp für Galaxy 10.1 aufrecht

Richterin Lucy Koh bleibt bei ihrer einstweiligen Verfügung gegen Samsung. Die Südkoreaner gehen dagegen nun bei einem Berufungsgericht vor.

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Samsung ist mit seinem ersten Antrag bei US-Bundesbezirksrichterin Lucy Koh gegen einen von Apple erwirkten Verkaufsstopp für seine Geräte in den USA gescheitert. Die Richterin lehnte es ab, ihre einstweilige Verfügung vom 26. Juni 2012 gegen den Tablet-Computer Galaxy 10.1 auszusetzen, berichten US-amerikanische Medien.

Samsung werde durch ein Verkaufsverbot vermutlich kein irreparabler Schaden entstehen, da es noch weitere Modelle in den USA im Angebot habe, entschied die Richterin. Das Unternehmen habe auch nicht ausreichend seine Gewinnchancen in dem Prozess darlegen können. Samsung hat nun Berufung beim Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, D.C. eingelegt. Außerdem muss Koh noch über einen Einspruch Samsungs gegen ihr Verkaufsverbot für das Smartphone Galaxy Nexus entscheiden.

Apple hatte nach Ansicht von Koh überzeugend argumentiert, dass Samsung bei der Gestaltung des Tablets Design-Patente verletzt habe. Apple wirft den Südkoreanern in Klagen in mehreren Ländern vor, beim Galaxy Tab das Design des iPad kopiert zu haben.

Auch in Deutschland laufen entsprechende Verfahren. In Düsseldorf will Apple ein bundesweites Vertriebsverbot für das Samsung-Modell Galaxy Tab 10.1 N erreichen, nachdem das kalifornische Unternehmen im Sommer 2011 bereits mit dem Versuch erfolgreich war, das Modell 10.1 vom deutschen Markt zu verbannen. Das Landgericht hat Apples Antrag, auch das 10.1 N im Eilverfahren zu stoppen, im Februar allerdings abgewiesen, jetzt muss das Oberlandesgericht über die Berufung von Apple entscheiden. (anw)