US-Senator legt weiteren Gesetzentwurf zu Abhörmaßnahmen vor

Der republikanische Senator Arlen Specter will erreichen, dass das Verständnis des US-Präsidenten über seine Befugnisse zur Veranlassung von Abhörmaßnahmen höchstrichterlich geprüft wird.

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Der republikanische US-Politiker und Vorsitzende des Justizausschusses des US-Senats Arlen Specter hat eine modifizierte Fassung seines Gesetzentwurfs zur Überarbeitung der bisher geltenden Bestimmungen im Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) über staatliche Abhörmaßnahmen eingebracht. Sein Foreign Intelligence Surveillance Oversight and Resource Enactment Act of 2006 sieht beispielsweise vor, dass das oberste US-Gericht alle Beschwerden über die im Dezember vorigen Jahres offenbarten Abhörmaßnahmen der NSA überprüft. Specters neue Version ist damit aus Sicht des US-Präsidenten weniger weitreichend als ein im Mai von ihm vorgelegter Entwurf, der die juristische Überprüfung nicht zwingend vorsah. Seit September liegt parallel dazu im Repräsentantenhaus ein bereits angenommener Entwurf vor. Dieser würde nach Meinung von Bürgerrechtlern alle nach dem 11. September 2001 von US-Präsident George W. Bush ohne richterliche Erlaubnis veranlassten Abhörmaßnahmen rundweg nachträglich legitimieren.

In der Debatte über seinen Gesetzentwurf erläuterte Specter, er ändere nichts an den bestehenden Bestimmungen des FISA. Abhörmaßnahmen seien ohne richterliche Genehmigung nach wie vor illegal. Bush sei aber anderer Meinung und berufe sich auf Artikel 2 der US-Verfassung, der das Amt und die Befugnisse des Präsidenten unter anderem als Oberbefehlshaber beschreibt und über anderen Gesetzen stehe. Ob der US-Präsident damit richtig liege, sei Sache der juristischen Interpretation und damit letztlich des obersten Gerichtes, meint Specter. Diesem müssten alle laufenden Verfahren zugeführt werden, wie es der Entwurf vorsieht. Auch wenn der Gesetzentwurf abgemildert scheint, trifft er dennoch auf Kritik von Bürgerrechtlern. Diese meinen, dadurch, dass Spector künftig das Abhören von Gesprächen aus dem Ausland in die USA ohne richterliche Genehmigung zulassen wolle, auch wenn US-Bürger aus dem Ausland anriefen, würden diese ihr verfassungsmäßiges Recht auf Privatsphäre verlieren.

Angesichts des Ausgangs der jüngsten US-Wahlen hatten die Bürgerrechtler befürchtet, die Republikaner würden im letzten Moment noch ihre Gesetzesvorhaben durchdrücken wollen, da sie ab Januar im Senat und Repräsentantenhaus die Minderheitsfraktion bilden. Die Befürchtungen wurden bekräftigt, da Bush vorige Woche als Priorität für die letzten Kongresssitzungen der laufenden Legislaturperiode den "Krieg gegen den Terror" und damit verbundene Gesetzesvorhaben ausgegeben hatte. Ob der Senat noch in seiner bisherigen Zusammensetzung über Specters Entwurf abstimmen wird ist unklar.

Derweil ist die American Civil Liberties Union (ACLU) in ihrem Rechtsstreit um die NSA-Abhöraktionen mit der US-Regierung in die Offensive gegangen. Sie hat das zuständige Berufungsgericht aufgefordert, das im August verhängte Bespitzelungsverbot aufrecht zu erhalten. Zur Begründung heißt es laut Mitteilung, die Regierung verlange nicht einfach nur, den Fall abzuweisen, sondern auch alle Gerichte davon abzuhalten, die Rechtmäßigkeit der Bespitzelung zu überprüfen. Das derart demonstrierte Verständnis von exekutiver Macht würde es dem Präsidenten legitimieren, künftig alle vom Kongress verabschiedeten Gesetze zu brechen. Ein Berufungsgericht hatte das Bespitzelungsverbot Anfang Oktober ausgesetzt.

Auch die Bürgerrechtler von der Electronic Frontier Foundation (EFF) mussten kürzlich einen Rückschlag einstecken, als ein Gericht Berufung um die Klagezulassung im Rechtsstreit mit der US-Regierung und dem Telecomkonzern AT&T zuließ. Das Gericht in San Francisco wird am Freitag über die weitere Vorgehensweise in dem Fall beraten, heißt es in einer EFF-Mitteilung. Von der US-Regierung liege ein Antrag auf dem Tisch, das Verfahren zu stoppen, solange ein Berufungsgericht noch nicht entschieden habe, ob der Fall abgewiesen wird.

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