Unerlaubte Telefonwerbung: Bundesnetzagentur sieht Trend zu schwerer Belästigung

Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung haben 2023 nachgelassen, die Bundesnetzagentur sieht aber ungute Tendenzen.

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(Bild: heise online / Make:)

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Unerlaubte Telefonwerbung hat die Bundesnetzagentur auch 2023 beschäftigt, viele Unternehmen haben sich in dem Jahr nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten. Das wird deutlich an der Gesamtsumme an Bußgeldern von 1,435 Millionen Euro, die die Agentur insgesamt verhängte. Im Jahr 2022 waren es 1,15 Millionen Euro.

"Bei den gemeldeten Werbeanrufen war ein deutlicher Trend hin zu besonders schweren Belästigungen und Rechtsverletzungen erkennbar", schreibt die Bundesnetzagentur. Sie schritt gegen mehrere, besonders auffällige Unternehmen ein. "Diese bedrängten die Angerufenen durch fortwährende, eng aufeinander folgende Werbeanrufe, aggressive Gesprächsführung oder Täuschungsmanöver und verursachten teilweise in kürzester Zeit mehrere Hundert oder sogar Tausend Beschwerden." Hier zeichne sich ein Trend zu schwereren Belästigungen und bewussten Rechtsverletzungen ab.

Gegenüber dem Jahr 2022 fortgesetzt habe sich die Masche, den eigentlichen Anrufgrund zu verschleiern. Dabei gaben sich die Anrufer zu Beginn der Gespräche fälschlich als aktueller Energieversorger der Angerufenen oder als Vergleichsportal aus, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und diese sodann zur Preisgabe persönlicher Daten wie der Zählernummer oder des Zählerstandes aufzufordern. Derartige Verhaltensmuster sind der Bundesnetzagentur bereits aus den Vorjahren bekannt und haben sich auch im Jahr 2023 in schwerwiegender Form fortgesetzt.

Die hohe Summe im Jahr 2023 resultierte laut Bundesnetzagentur denn auch aus "vielen extremen Fällen". Wie schon 2022 seien dabei Unternehmen aus dem Energiemarkt sowie von ihnen beauftragte Callcenter auffällig geworden. Allein in dieser Branche verhängte die Bundesnetzagentur in drei Verfahren ein Bußgeld in Höhe von jeweils 285.000 Euro und in einem Verfahren in Höhe von 275.000 Euro.

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Die Dominanz des Energiethemas schlug sich auch in der Zahl Beschwerden nieder. Rund 5600 Beschwerden betrafen Anrufe wegen "Energieversorgung". Auf den Plätzen dieser Rangliste folgen 5400 beziehungsweise 5300 Beschwerden zu den Themen "Gewinnspiel" und "Bauprodukte". Insgesamt registrierte die Agentur voriges Jahr 34.714 Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen. Im Jahr 2022 waren es noch 64.704 Beschwerden. Die aktuellen Beschwerdezahlen bewegen sich wieder auf dem Niveau aus den Jahren vor 2018. Menschen seien nach der Coronaviruspandemie wieder außerhalb ihrer Wohnungen aktiv, auch dadurch gebe es weniger unerwünschte Anrufe.

Mehr Infos

Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe nimmt die Bundesnetzagentur unter anderem über ein Online-Formular entgegen.

In den Bußgeldverfahren geht die Bundesnetzagentur gegebenenfalls auch dem Verdacht nach, dass Unternehmen gegen das seit dem 1. Oktober 2021 geltende Gesetz für faire Verbraucherverträge verstoßen haben. Verstöße gegen die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

(anw)