VDSL-Streit: Bundesregierung antwortet EU-Kommission fristgerecht

Die Bundesregierung hält im Vertragsverletzungsverfahren wegen des neuen Telekommunikationsgesetzes an der geplanten Regulierungspause für die Telekom während des milliardenteuren Aufbaus des VDSL-Netzes fest.

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Von
  • Jürgen Kuri

Im Streit um das Glasfasernetz der Telekom, mit dem der Konzern VDSL-Anschlüsse beim Endkunden mit bis zu 50 MBit/s ermöglicht, hat die Bundesregierung der EU-Kommission fristgerecht eine Antwort übersandt. Das verlautete laut dpa aus Kommissionskreisen, Näheres teilte die Behörde aber nicht mit. Sie hatte vor gut einem Monat wegen des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung eingeleitet. Die Frist für eine erste Reaktion aus Berlin wäre, nachdem sie Mitte März auf Wunsch der Bundesregierung verlängert wurde, um Mitternacht abgelaufen.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt unter Berufung auf die Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums, die der Zeitung vorliegt, die Bundesregierung halte an der geplanten Regulierungspause für die Telekom während des milliardenteuren Aufbaus des Netzes fest. Die Vorwürfe der Kommission, die diese wegen der Bevorzugung des Konzerns im deutschen Telekommunikationsgesetz erhebt, seien unbegründet. Die Regierung biete der Kommission zugleich "trotz der auch öffentlich vorgetragenen Positionen ein zeitnahes klärendes Gespräch" an.

Sollten die Informationen aus Berlin die Kommission nicht zufrieden stellen, kann sie Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen. Das oberste EU-Gericht kann Änderungen am Gesetz erzwingen. Mit der Neufassung des Gesetzes wird das neue VDSL-Glasfasernetz der Telekom, über das der Konzern etwa IPTV-Dienste anbietet, für eine gewisse Zeit von der Aufsicht durch die Bundesnetzagentur befreit. Wettbewerbern werde so der Marktzugang erschwert, argumentiert Brüssel. Zudem seien die Eigentumsanteile an Europas größtem Telekom-Konzern nach wie vor zu einem beachtlichen Teil in staatlicher Hand. Mit einem Spruch des obersten EU-Gerichts könnte die Kommission Änderungen am Gesetz erzwingen.

Nach Ansicht der Bundesregierung schafft das Gesetz einen Ausgleich zwischen der Stärkung des Wettbewerbs und den Anliegen investitionswilliger Unternehmen. Die Telekom hatte ihre Investition von drei Milliarden Euro in das VDSL-Netz von einer Befreiung von der Regulierung abhängig gemacht. Wettbewerber wiederum haben angekündigt, wegen der "Regulierungsferien" für die Telekom ihre Investitionen im VDSL-Zukunftsmarkt zu drosseln.

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