Verfassungsbeschwerde gegen Fingerabdrücke in Reisepässen

Die Schriftstellerin Juli Zeh hat wegen der biometrischen Erfassung von Fingerabdrücken für den ePass der zweiten Generation das Bundesverfassungsgericht angerufen und schwere Vorwürfe gegen Schily erhoben.

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Die Schriftstellerin Juli Zeh hat wegen der biometrischen Erfassung von Fingerabdrücken für den ePass der zweiten Generation das Bundesverfassungsgericht angerufen. Für die politisch ambitionierte Autorin, die sich mit Romanen wie "Adler und Engel", "Spieltrieb" oder zuletzt "Schilf" einen Namen gemacht hat, ist es laut einem Bericht der Wochenzeitung Die Zeit schlicht eine "entwürdigende Vorstellung", ihre Fingerabdrücke bei der Beantragung eines biometrischen Reisepasses wie eine Kriminelle abgeben zu müssen. Zudem eröffne der kontaktlos auslesbare Chip auf dem Dokument sowie die Gewöhnung an die Abgabe der höchstpersönlichen Merkmale zahlreiche Missbrauchmöglichkeiten.

Die Verfassungsbeschwerde hat die Juristin gemeinsam mit dem Leipziger Rechtsanwalt Frank Selbmann Anfang der Woche eingereicht. In ihrer Klageschrift (PDF-Datei) betonen sie, dass die obligatorische Erfassung von Fingerbadrücken in Reisepässen ein "grundsätzliches Problem in einer freiheitlichen Gesellschaft darstellt". Es handele sich dabei um einen Teil eines rasant fortschreitenden Prozesses, im Zuge dessen "hart erkämpfte Freiheitsrechte zugunsten eines zweifelhaften Begriffs von 'Sicherheit' leichthändig aufgegeben werden". Das Verhalten der politischen Entscheidungsträger lasse vermuten, dass diese Entwicklung noch lange nicht abgeschlossen sei. Durch "hysterische politische und mediale Reaktion auf den so genannten islamistischen Terrorismus" sähen sich die staatlichen Institutionen zu einem sich beschleunigenden Aktionismus veranlasst, der die demokratische Grundordnung auf vielen Ebenen gefährde.

"Gerade in einer Zeit, in welcher das Tempo des technischen Fortschritts politische Entwicklungen zu überflügeln scheint, ist es umso wichtiger, am verfassungsmäßigen Standard unserer Grundrechte festzuhalten", schreiben die Beschwerdeführer weiter. Eine Aushöhlung der Grundlagen der demokratischen Ordnung dürfe nicht gedankenlos in Kauf genommen werden. Einen Schutz vor potenziellen Terroristen, die strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten sind, böten in Reisepässen gespeicherte Fingerabdrücke nicht. Dies gelte umso mehr, als zuvor gegen die Fälschungs- und Identifizierungssicherheit der alten Reisepässe keine Bedenken bestanden hätten und somit aus technischer Sicht gar kein Handlungsbedarf gegeben gewesen wäre.

Die Beschwerde richtet sich auch gegen das Zustandekommen der Brüsseler Vorgaben für die Änderung des Passgesetzes unter der Federführung von Bundesinnenminister Otto Schily. Dabei waren kritische Eingaben des EU-Parlaments nicht zuletzt durch verfahrenstechnische Manöver des EU-Rates umgangen worden. Dabei unterstellen Zeh und Selbmann Schily auch geschäftliche Interesse. Der SPD-Politiker war von 2006 an pikanterweise im Aufsichtsrat der Biometrie-Firma Byometric Systems. Es bestehe die Besorgnis, dass der Ex-Minister befangen gewesen sei, heißt es in dem 32-seitigen Papier für die Karlsruher Richter. Es sei nicht auszuschließen, dass er sich bei dem Vorantreiben des Überwachungsvorhabens in Brüssel "von einem eigenen wirtschaftlichen Interesse" habe leiten lassen.

Schily hat den Vorwurf als "grotesk" zurückgewiesen. "Schriftsteller sollen bekanntlich besonders fantasiebegabt sein", sagte er der Zeit. "Als Grundlage für Gerichtsentscheidungen taugen Fantasieprodukte aber nicht. Eine Vergütung für meine Aufsichtsratstätigkeit habe ich nicht erhalten. Inzwischen bin ich aus dem Aufsichtsrat wieder ausgeschieden." Darüber hinaus hatte Schily aber auch eine Beteiligung an der SAFE ID Solutions AG erworben. Das Unternehmen mit Sitz in Unterhaching bietet Hard- und Software-Lösungen für die Personalisierung elektronischer Ausweisdokumente an.

Anders als der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz, der sich wegen der erkennungsdienstlichen Maßnahme auf dem Meldeamt zunächst an ein Verwaltungsgericht gewandt hat, wollen Zeh und Selbmann nicht erst den niederen Klageweg ausschöpfen. Den Beschwerdeführern würden weder der Gang zu den Fachgerichten noch andere Abhilfemöglichkeiten in zumutbarer Weise offen stehen, begründen sie die sofortige Anrufung des höchsten deutschen Gerichts. Gegen die unmittelbar durch Gesetz erfolgte Grundrechtsverletzung sei der Rechtsweg nicht zulässig. Solange die auf die Beschwerdeführer ausgestellten Reisepässe gültig seien, werden die Gerichte verwaltungsrechtliche Verpflichtungsklagen auf Ausstellung eines Reisepasses ohne die Erfassung von Fingerabdrücken ablehnen.

Es sei den Klägern aber nicht zuzumuten, über einen längeren Zeitraum auf ein gültiges Reisedokument zu verzichten, heißt es in der Beschwerde weiter. Dies wäre aber erforderlich, wenn sie "auf den Bedarfsfall" warten müssten, sie also etwa wegen Verlust oder Ungültigwerden des alten Passes gezwungen wären, ein Dokument nach neuem Recht zu beantragen. Sie würden so gegebenenfalls für mehrere Jahre erhebliche berufliche Beeinträchtigungen sowie einen Verlust ihrer Freizügigkeit in Bezug auf Auslandsreisen erleiden. (Stefan Krempl) / (jk)