Verwaltungsgericht: RT DE darf vorerst nicht weiter senden

Das Verwaltungsgericht Berlin sieht es wie die Medienanstalt Berlin-Brandenburg: RT DE darf ohne Lizenz in Deutschland nicht senden.

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Ein Ausschnitt aus dem Programm von RT DE vom 16. März mit einer Rede des russischen Präsidenten Wladimir Putin.

(Bild: RT DE)

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Der deutschsprachige russische Sender RT DE darf in Deutschland sein Programm vorerst nicht weiter veranstalten und versenden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einer Eilentscheidung bekannt gegeben. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

RT DE war vor das Gericht gezogen und hatte um vorläufigen Rechtsschutz ersucht, nachdem die Medienanstalt Berlin-Brandenburg dem Sender Anfang Februar untersagt hatte, sein Programm bundesweit zu verbreiten, da RT DE keine erforderliche Zulassung habe. Der Sender meint wiederum, er sei nicht die Veranstalter des Programms und unterliege daher nicht der Zulassungspflicht.

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag zurückgewiesen, weil nach seiner Ansicht der Bescheid bei summarischer Prüfung aller Voraussicht nach rechtmäßig sei. Nach dem Medienstaatsvertrag bräuchten private Veranstalter zur Veranstaltung von Rundfunkprogrammen einer Zulassung, die habe RT DE nicht.

RT DE sei auch Rundfunkveranstalter, weil es das Rundfunkprogramm unter eigener inhaltlicher Verantwortung anbiete. Der Sender könne sich nicht darauf berufen, reine Produktionsdienstleisterin zu sein. Dafür entscheidend sei, dass RT DE die Letztverantwortung für das Programm übernehme und dieses tatsächlich verbreite. Auf eine etwaige Beschränkung des Gesellschaftszwecks im Handelsregister komme es damit ebenso wenig an wie darauf, dass ein wesentlicher Teil der Programminhalte nicht von ihr, sondern einem russischen TV-Sender produziert werde.

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Die Medienanstalt Berlin-Brandeburg hatte vorige Woche gegen RT DE ein Zwangsgeld von 25.000 Euro verhängt, da das Programm nicht wie gefordert eingestellt wurde. Diese Woche setzten die Medienregulierer ein zweites Zwangsgeld in Höhe von 40.000 Euro fest. Auch der EU-Rat hat es RT sowie dem russischen Sender Sputnik untersagt, ihre Programme in Europa zu verbreiten und will das unterbinden. RT DE selbst weist auf seiner Website darauf hin, dass sein Programm auf alternativen Wege weiterhin zu empfangen sei. Allerdings hat Apple mit der RT-App eine der Altvernativen aus seinem Store verbannt.

(anw)