WLAN und Störerhaftung: Die Fronten sind verhärtet

Die Koalition kommt bei der geplanten Reform des Telemediengesetzes nicht zu Potte. In der Regierung wächst offenbar der Widerstand gegen eine Vorschaltseite für Hotspots, doch die CDU/CSU-Fraktion will hier nicht locker lassen.

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WLAN

(Bild: dpa, Stephanie Pilick)

Lesezeit: 3 Min.

Vertreter der großen Koalition schieben sich gegenseitig die Schuld zu, warum es beim WLAN-Gesetz nicht vorangeht. "Es gibt keinen abgestimmten Text, wir warten auf die SPD", heißt es aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Aus SPD-Kreisen ist dagegen zu hören: "Die Union hält uns drei Stöckchen hin und erwartet, dass wir darüber springen."

Im Prinzip sind sich CDU/CSU und SPD einig, dass die Anbieter offener Funknetze von der Störerhaftung befreit werden sollen. Umkämpft bleibt aber, wie weit der Gesetzgeber dabei gehen soll. Die von der Bundesregierung vorgesehene Pflicht für Hotspot-Betreiber, Sicherungen wie eine Routerverschlüsselung einzubauen, ist zwar so gut wie vom Tisch. CDU/CSU drängen aber weiter darauf, dass Nutzer zumindest über eine Vorschaltseite in Vertragsbedingungen einwilligen müssten, um insbesondere Urheberrechtsverletzungen einzudämmen. Alles andere sei nicht mit der EU-Richtlinie zur zivilrechtlichen Copyright-Durchsetzung zu vereinbaren.

Auch will die CDU/CSU einen erweiterten Auskunftsanspruch im Telemediengesetz. Der Bundesrat hat sich im Lauf des Verfahrens dafür stark gemacht, dass eBay, Facebook, Google und andere Online-Dienste Bestands- und Nutzungsdaten auch zum Schutz von Persönlichkeitsrechten herausgeben müssen. Damit wollen die Länder es unter anderem ermöglichen, Hassbotschaften, Hetze oder Mobbing vor allem in sozialen Netzwerken und Online-Foren besser zu bekämpfen. Die Rechtsexpertin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) hatte im Dezember noch erklärt, dass dies derzeit nicht diskutiert werde. Mittlerweile hat die Fraktion den Anspruch aber doch aufgenommen.

Weiter bestehen CDU und CSU auf einem Entschließungsantrag. Damit wollen sie einen Ausgleich dafür schaffen, dass die Haftung für "gefahrgeneigte Dienste" wie Filehoster oder Cloud-Dienste im Gegensatz zum Regierungsentwurf nicht generell verschärft werden soll. Das Thema würde mit der Resolution weiter auf der Agenda der Koalition bleiben.

Wenig erfreut sind CDU/CSU nun, dass Vermerke von Fachleuten der Bundesministerien für Justiz, Wirtschaft und Inneres an die Presse gedrungen sind, die sich angeblich für komplett offenes WLAN aussprechen. Laut Süddeutscher Zeitung bezeichnen es Experten als fraglich, ob "eine gesetzliche Auflage zum Schutz des Zugangs zum WLAN" überhaupt zulässig sei. Damit stünde auch die von Unionsabgeordneten gewünschte Vorschaltseite auf der Kippe.

Die Fronten in der Koalition sind trotzdem verhärtet, eine für Donnerstag geplante Berichterstatterrunde zu dem Gesetzesvorhaben fiel aus und soll in der nächsten Sitzungswoche nachgeholt werden. In der Union verbreitet sich Ansicht, dass es die SPD offenbar nicht mehr sonderlich eilig habe und auf das baldige Urteil des Europäischen Gerichtshofs setze. Dort stehen die Weichen in Richtung Aus für die Störerhaftung. "Der internetpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Thomas Jarzombek, meint hingegen, der ausstehende Beschluss der Luxemburger Richter werde sich wohl nur auf gewerbliche Hotspot-Betreiber beziehen, private Anbieter und Nutzer blieben außen vor. (anw)