eBay sieht nach BGH-Urteil neue Hürden für kleine Händler

Das Internetauktionshaus sieht insbesondere für Existenzgründer, die den Online-Handel als Einstieg in die Selbstständigkeit nutzen, Nachteile durch die Festschreibung des Widerrufsrechts durch den BGH.

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Das Internetauktionshaus eBay hat in einer Stellungnahme das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs zum Widerrufsrecht bei Online-Auktionen begrüßt, da in diesem Punkt die Rechtsunsicherheit beendet werde. Die geklärte Rechtslage werde "keinen nachhaltigen Einfluss auf die positive Geschäftsentwicklung von eBay in Deutschland haben", heißt es in der Mitteilung. Gewerbliche Händler, die eBay als Vertriebskanal nutzen, hätten ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu garantieren. Für private Verkäufer, für die bereits heute keine Verpflichtung zur Gewährung eines Widerrufsrecht besteht, ändere sich nichts.

Allerdings könne die Festschreibung des Widerrufsrechts zu einer nicht unerheblichen Schwelle für Existenzgründungen im Online-Handel werden, teilt eBay weiter mit. Die kleinen Händler, die den Vertriebsweg der Online-Auktion vielfach als Einstieg in die Selbstständigkeit nutzen, seien mit dem Verbraucherschutzrecht jetzt schon oft überfordert. Es sei fast unmöglich, einen Überblick über alle Verpflichtungen zu bekommen und einige Auflagen nur mit unvertretbarem Aufwand umsetzbar. Dies gelte zum Beispiel für Informations- und Hinweispflichten. Deshalb müsse die Komplexität der Verpflichtungen auf ein "angemessenes Maß" reduziert werden.

Der BGH hatte heute entschieden, dass Verbraucher ersteigerte Artikel innerhalb der Widerspruchsfrist ohne Begründung zurückgeben können, wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen. Ein Kauf bei einem Unternehmer über das Internet sei -- wie bei einer telefonischen Bestellung -- ein "Fernabsatzvertrag", der aus Gründen des Verbraucherschutzes rückgängig gemacht werden könne, erklärte der BGH.

Im Oktober hatte eBay bereits Sonderregeln beim Fernabsatzrecht gefordert. So sollten Internet-Händler, die einen bestimmten Umsatz nicht überschreiten, künftig vom Rückgaberecht der Kunden befreit werden. Im Bundesrat gibt es Pläne, dass Kunden von Versandhäusern und Online-Händlern künftig mit Kosten für die Rücksendung von Waren belastet werden können. Dem Besteller sollen wie bisher schon die Kosten für eine Rücksendung auferlegt werden können, wenn der Preis der Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Der Kunde soll zudem aber auch bei einem höheren Sachpreis die Rücksendekosten übernehmen, wenn er zum Zeitpunkt des Widerrufs die Ware noch nicht bezahlt hat. (anw)