iOS 17.4 auf EU-iPhones: Diese radikalen Änderungen plant Apple

Apple öffnet iOS in Europa ebenso grundlegend wie unfreiwillig. Jetzt ist klar, was auf iPhone-Nutzer zukommt. Beim Sideloading gibt es Einschränkungen.

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Hand hält iPhone mit Apple-Logo

(Bild: NYC Russ/Shutterstock.com)

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Dammbruch in Europa: Apple muss das Betriebssystem iOS auf einen Schlag grundlegend ändern und das iPhone damit massiv öffnen. Um die neuen Regeln des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA) zu erfüllen, hat der Konzern am Donnerstag deswegen gravierende Änderungen für seine in EU-Ländern ansässigen Kunden in Aussicht gestellt – und dabei wiederholt vor neuen Risiken gewarnt, die das mit sich bringe.

Die Neuerungen werden mit iOS 17.4 umgesetzt, das im März für die Allgemeinheit erscheinen soll. Entwickler können eine Vorabversion installieren, um sich auf die Änderungen vorzubereiten.

Mit iOS 17.4 lässt Apple erstmals andere App-Läden neben dem vorinstallierten App Store auf das iPhone – eine Kernvorgabe des DMA. Nutzern bleibt die Wahl, ob sie solche App-Läden überhaupt verwenden wollen: Das muss erst in den Einstellungen aktiviert werden, bevor sich Dritt-Läden installieren und die dort angebotene Apps herunterladen lassen. Neu ist dann auch eine Einstellung, um den Standard-App-Laden der Wahl festzulegen. All das war – auf iPhones ohne Jailbreak – bislang undenkbar.

Völlig freies Sideloading ist nicht vorgesehen, einzelne Apps werden sich auch nicht einfach direkt von einer Webseite laden lassen. Dies sei etwas, was man derzeit noch untersuche, teilte Apple mit. Die EU-Kommission dürfte Apples frisch vorgelegten Compliance-Plan noch prüfen und wird gegebenenfalls auf weitere Änderungen drängen.

Zugleich behält Apple die Basiskontrolle über die Dritt-App-Stores: Anbieter müssen dafür eine spezielle Erlaubnis bei dem iPhone-Hersteller einholen und nachweisen, dass sie etwa gesetzliche Vorgaben erfüllen können und Mindeststandards in Hinblick auf Sicherheit und Datenschutz einhalten. Solche alternativen App-Läden werden sich letztlich dann direkt beim jeweiligen Anbieter auf das iPhone laden lassen.

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Anbieter von App-Marktplätzen für iOS müssen außerdem einen "Stand-by Letter of Credit" in Höhe von 1 Million Euro vorweisen, der von einem A-Rated Finanzinstitut ausgestellt werden muss, wie Apple ausführt. Das solle sicherstellen, dass die finanziellen Mittel zur Unterstützung von Entwicklern und Endkunden bestehen.

Entwickler müssen ihre Apps weiterhin bei Apple zu einer Prüfung einreichen und können dabei festlegen, ob die Software in bereits zugelassenen anderen App-Marktplätzen erscheinen soll – parallel oder alternativ zum bekannten Apple App Store. Nutzer können eine App immer nur aus einer Quelle installieren und nicht etwa verschiedene Versionen einer App aus verschiedenen App-Läden nebeneinander verwenden.

Für Apps in Dritt-App-Stores nimmt Apple wie erwartet das aus macOS bekannte Notarisierungsmodell als Vorbild: Alle Apps müssen also vom Entwickler mit einem gültigen Apple-Zertifikat signiert und dann zur Beglaubigung bei Apple eingereicht werden. Dort unterlaufen sie unter anderem eine automatisierte Malware-Prüfung und – im jetzt bei iOS – eine von Mitarbeitern des Konzerns vorgenommene Basiskontrolle, wie Apple mitteilte. Inhaltlich wolle man dabei aber nicht einschreiten, hieß es. Entsprechend müssten künftig auch Apps aus bislang nicht zugelassenen Bereichen wie Emulatoren und Pornografie in Dritt-App-Läden möglich sein. Ähnlich wie auf dem Mac bleibt Apple hier auch die Möglichkeit, Zertifikate zurückzuziehen und damit etwa das Öffnen von Malware-Apps zu blockieren.

In Dritt-Läden angebotene Apps unterliegen den üblichen Sicherheitsfunktionen von iOS. Sie laufen also in einer Sandbox weitestgehend abgeschottet von anderen Apps und dem Betriebssystem. Nutzer müssen zudem den Zugriff auf Elemente wie Standort, Mikrofon, Kamera und andere Daten erst erlauben. Auch die von Apple inzwischen vorgeschriebene Tracking-Einwilligung soll in solchen Dritt-Apps greifen. An Apples Bezahlschnittstelle geknüpfte Funktionen der Kindersicherung wie die Kauffreigabe oder das Blockieren von In-App-Käufen funktionieren in solchen außerhalb des App Stores geladenen Apps nicht.