iPhone-Wischgesten: Ex-Smartphone-Hersteller Neonode verklagt Apple

Die iPhone-Bedienoberfläche verletzt nach Ansicht einer schwedischen Firma zwei Patente. Der Kauf des Patentportfolios sei von Apple zuvor abgelehnt worden.

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iPhone-Wischgesten: Ex-Smartphone-Hersteller Neonode verklagt Apple

Die kleine Leiste in der rechten oberen Ecke sieht Neonode als Teil der Patentverletzungen.

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Die schwedische Firma Neonode zieht gegen Apple vor Gericht. Der iPhone-Hersteller verletze mit mehreren prominenten Funktionen von iOS 13 auf neueren iPhones und iPads zwei Patente, heißt es in der beim US-Bundesbezirksgericht für Texas in dieser Woche eingereichten Klage (Aktenzeichen 6:20-cv-00505; United States District Court Western District of Texas Waco Division). Der Kläger fordert Schadenersatz und eine Verfügung, die Apple den weiteren Vertrieb der Geräte untersagt.

Neonode führt zwei Patente ins Feld, die Bedienoberflächenelemente schützen, speziell Elemente rund um das Ausführen von Gesten auf Geräten mit Touchscreen. Dabei handelt es sich um Neonodes US-Patente 8095879 ("Bedienoberfläche für einen mobilen Handheld-Computer") und 8812993 ("Bedienoberfläche").

Apple verletze die Patente durch die kleine Leiste, die bei neueren iPhones und iPads in der oberen rechten Ecke des Lockscreens eingeblendet wird und über die sich das Kontrollzentrum "herunterziehen" lässt, wie in der Klageschrift ausgeführt wird. Apples QuickPath-Technik zum Wischen statt Tippen von Wörtern verletze das besagte Patent ebenfalls. Auch iOS-Tastaturen von Drittherstellern werden in der Klage erwähnt, da Apple diese auf eigenen Servern hoste und zum Download anbiete.

Das Neonode N1m mit Windows CE.

(Bild: Myriam Joire/Youtube)

Apple kenne die Patente seit langem, so Neonode. Schon im großen Patentkrieg zwischen Apple und Samsung spielten Patente der schwedischen Firma eine Rolle, die einst Touchscreen-Handys herstellte, darunter das Anfang 2007 vorgestellte Neonode N2, das auch auf dem deutschen Markt erhältlich war.

Samsung verwies auf die Patente als "Prior Art" zu Apples berühmter und ebenfalls patentierter "Zum Entsperren streichen"-Geste ("Slide to unlock"). Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte Apples Patent 2015 und verwies dabei auch auf die älteren Rechte von Neonode.

Man habe Apple 2017 den Kauf eines Patentportfolios angeboten, das auch die beiden jetzt in der Klage vorgebrachten Patente enthalten habe, schreibt Neonode außerdem. Der iPhone-Hersteller habe sich aber entschieden, die "Gelegenheit nicht zu ergreifen".

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