www.informationsfreiheit.de geht online

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz informiert seit heute im Web über das Informationsfreiheitsgesetz.

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Der Berliner Beauftragte für Datenschutz hat heute sein Online-Angebot um www.informationsfreiheit.de erweitert. Es richtet sich an interessierte Bürger und an Beschäftigte der Berliner Landesverwaltung, die Anträge auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bearbeiten. Neben Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen in Berlin, Hilfestellungen zur Antragstellung und rechtlichen Auslegungshinweisen enthält die Website auch Linksammlungen zur Informationsfreiheit in Deutschland, Europa und weltweit. Die rechtlichen Stellungnahmen sollen ständig ergänzt werden.

Neben Berlin haben nur noch Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ein Informationsfreiheitsgesetz. Ein solches Gesetz soll den Bürgern einen grundsätzlich freien Zugang zu allen existierenden Informationen der öffentlichen Stellen gewähren. Es regelt die Rechte und legt das nähere Verfahren fest.

Auf Bundesebene will die rot-grüne Koalition auf Drängen des kleineren Partners bei diesem Thema einen zweiten Anlauf starten. Das grüne Prestigeprojekt war im Frühsommer unter den Tisch gefallen. (anw)