Anti-Piraterieabkommen rollt Haftungsfrage für Urheberrechtsverstöße neu auf
Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) moniert, dass die EU-Kommission bei den ACTA-Geheimverhandlungen die bestehenden Verantwortlichkeitsregeln für Provider zur Disposition stellt.
Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) übt scharfe Kritik an den geheimen Verhandlungen über das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) und dem von der EU-Kommission in Betracht gezogenen Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Verstößen gegen Rechte an immateriellen Gütern. Besonders zweifelhaft empfindet es die Mittelstandsvereinigung, dass Brüssel die bestehenden Verantwortlichkeitsregeln und Haftungsfreistellungen für Internetprovider aus der E-Commerce-Richtlinie zur Disposition stellt. Dies geht aus einem Papier (PDF-Datei) der EU-Kommission zu dem Anti-Piraterieabkommen vom September hervor, das der FFII veröffentlicht hat.
Ein Dorn im Auge ist der Lobbygruppe zudem, dass die Kommission erneut Strafvorschriften zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte ins Feld führt und diese als "Schlüsselinstrument" etwa zur Abschreckung sieht. Die von der Brüsseler Behörde gemachten Vorschläge für eine entsprechende EU-Richtlinie sind umstritten und im Gesetzgebungsverfahren bislang nicht sehr weit gekommen. Somit habe die EU-Ratspräsidentschaft hier in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten die Verhandlungen zu führen, heißt es in dem Papier aus Brüssel. Sie könne dabei in weitem Ausmaß die Maßnahmen definieren, zu denen die EU bereit sei.
Weiter fürchtet der FFII, dass mit den Rahmenvorgaben aus Brüssel wieder rechtliche Mittel wie das Einfrieren von Konten und die Beschlagnahme von Pirateriewerkzeugen hoffähig werden könnten. Derart scharfe Schwerter könnten vor allem im Bereich von Softwarepatenten die Wirtschaft blockieren, da Verletzungen der entsprechenden gewerblichen Schutzrechte naturgemäß kaum zu vermeiden seien. Damit würden Patent-Trollen die Mittel in die Hände gegeben, um Unternehmer zu erpressen. Dagegen warnte die Kommission vor alarmistischen Szenarien. Sie betont, dass es allein um die Bekämpfung im großen Stil durchgeführter krimineller Aktivitäten gehe. Bürger- und Verbraucherrechte würden nicht eingeschränkt.
Dennoch zeigt sich der FFII tief besorgt, dass ACTA zu einer stärkeren Überwachung der Internetkommunikation der Nutzer führen und Filesharing kriminalisieren könnte. Um die öffentliche Debatte über das Abkommen, an dem führende Industrienationen einschließlich der EU derzeit hinter verschlossenen Türen stricken, zu verbessern, fordert der Verein eine Freigabe von 12 geheim gehaltenen Ratsdokumenten über die bisherigen Verhandlungen und Entwürfe. "Wir glauben, dass es keinen Raum für eine geheime Gesetzgebung in der EU geben darf", unterstreicht der FFII den Appell zu mehr Transparenz. Auch der Europäische Gerichtshof habe bereits befunden, dass Offenheit bei der Arbeit an Gesetzesentwürfen zur Stärkung der Demokratie beitrage. Schon Mitte September hatten zahlreiche Bürgerrechtsorganisationen auf die Veröffentlichung des aktuellen Verhandlungsdokuments gepocht bislang vergeblich. (Stefan Krempl) / (vbr)