Apothekerverbände kritisieren Umgang der Internet-Apotheken mit Rezeptpflicht

90 Prozent von 116 getesteten Online-Apotheken verlangten fĂĽr verschreibungspflichtige Medikamente kein Rezept.

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Internet-Apotheken versenden häufig Medikamente, die in Deutschland rezeptpflichtig sind. Das hat hat eine Studie des Verbands European Alliance for Access to Safe Medicines (EAASM) ergeben, auf die die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hinweist. Rund 90 Prozent von 116 getesteten Webseiten böten den Versand verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rezept. Für den Test bestellt wurden 18 Präparate gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Demenz, Asthmamittel und "Lifestyle-Medikamente".

Solange ein Verbraucher in Deutschland rezeptpflichtige Medikamente bei einer im Ausland ansässigen Online-Apotheke für den Eigenverbrauch anfordert, sei das straflos, erklärt laut dpa Rudolf Ratzel vom Medizinrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins in Berlin. Bestellt dieser Verbraucher aber für einen Dritten, mache er sich "in der einen oder anderen Weise strafbar". Probleme bekommt zum Beispiel auch, wer für diesen Bestellweg wirbt oder ein Verbraucher, der als Bote eingeschaltet wurde. Auch ausländische Onlineanbieter seien verpflichtet, sich nach dem Rezept zu erkundigen. "Die großen Anbieter werden sich daran halten", sagt Ratzel. Bei anderen Händlern sei das vermutlich aber nicht immer der Fall.

Der EAASM-Test habe außerdem ergeben, dass mehr als 60 Prozent der bestellten Arzneimittel verfälscht waren, teilt der ABDA weiter mit. "Auch diese Studie zeigt: Im Internet werden Arzneimittel verramscht, und Fälschungen sind an der Tagesordnung. Deshalb ist es ein Gebot des Verbraucherschutzes, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu verbieten", fordert Magdalene Linz, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. Das US-amerikanische National Center of Addiction and Substance Abuse, CASA, kam nach einer Studie an 365 Internetapotheken zu dem Ergebnis, dass 42 von 365 Internet-Apotheken Rezepte für verzichtbar hielten.

Der ABDA warnt seit Langem vor dem Handel mit Medikamenten übers Internet und verstärkte seine Argumentation spätestens, als im Jahr 2000 die niederländische Internetapotheke DocMorris auf den Plan trat. Zu der Zeit war der Versand apothekenpflichtiger Medikamente in Deutschland noch verboten. Das Bundesgesundheitsministerium trat jedoch für den Online-Versandhandel ein und sorgte mit dafür, dass das Verbot zum 1. Januar 2004 fiel. Die Krankenkassen empfehlen aus Kostengründen ihren Versicherten, Medikamente bei Internetapotheken einzukaufen. (anw)