Bundesrat macht Weg frei fĂĽr den elektronischen Personalausweis
Die Länderkammer hat das vom Bundestag im Dezember beschlossene Gesetz über biometrische Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis gebilligt, die neuen Dokumente sollen nun ab November 2010 ausgegeben werden.
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag das vom Bundestag im Dezember beschlossene Gesetz (PDF-Datei) über biometrische Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ohne Debatte gebilligt. Demnach sollen die Bundesbürger die neuen Dokumente im kleineren Scheckkartenformat von November 2010 an erhalten. Der neue Auswweis wird einen kontaktlos auslesbaren Chip enthalten, auf dem ein biometrisches Gesichtsbild sowie auf Wunsch zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Dazu kommt eine ebenfalls freiwillig zu aktivierende Zertifikatsfunktion, die als Ausweis fürs Internet dienen soll. Die Identitätsdaten können dabei der Spezifikation nach nur von Diensteanbietern abgefragt werden, wenn sie ihrerseits ein gültiges Bezugszertifikat an den Ausweisinhaber übermitteln und dieser den Austausch mit seiner Geheimnummer freigibt.
Ferner wird die Möglichkeit geschaffen, eine weitere Zusatzfunktion für die qualifizierte elektronische Signatur gemäß Signaturgesetz auf den Personalausweis aufzubringen und ihn so für verschiedene Formen verbindlichen, identitätsrelevanten Handelns im elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen. Etwa fürs Ummelden bleibt ein Gang zum Amt aber weiterhin erforderlich. Der neue Ausweis ist wie bisher für alle Deutschen über 16 Jahren Pflicht, wenn sie sich nicht per Reisepass ausweisen können. Das Dokument soll wie das alte eine Gültigkeit von zehn Jahren haben. Die zum Einsatz kommenden kryptographischen Verfahren sind laut Bundesinnenministerium vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgewählt worden.
Der Bundesrat begrüßte beim Durchwinken des Gesetzes, dass das Parlament einige von den Ländern gewünschte Änderungen aufgenommen habe. So sei etwa ein Benachteiligungsverbot verankert worden für den Fall, dass sich ein Antragsteller gegen die Aufnahme der Fingerabdrücke entscheidet. Auch soll die Möglichkeit des elektronischen Identitätsnachweises auf die Fälle begrenzt werden, in denen ein Zugang für diese Möglichkeit eröffnet wurde. Dadurch soll sichergestellt werden, dass keine elektronischen Verfahren erzwungen werden, "die nicht sachgerecht sind oder auf die die Behörden nicht vorbereitet sind". Da fahrlässiges Verhalten leicht gegeben sei und einen niedrigen Unwertgehalt in sich trage, werde zudem auch im Personalausweisrecht – wie bereits im Passgesetz – auf eine Bußgeldbewehrung für fahrlässige Falschangaben verzichtet.
Schwer im Magen liegt der Vorstoß unter anderem dem Chaos Computer Club (CCC). Die Hacker beklagen nicht nur eine biometrische Zwangserfassung der gesamten Bevölkerung, sondern sehen im E-Perso generell ein überfrachtetes Konzept. So werde der Chip von tausenden Meldeämtern und Botschaften beschreibbar sein, was Missbrauchsmöglichkeiten eröffne. Die für die Aktivierung des Internetausweises nötige sechsstellige PIN sei zudem so lang, dass sie sich kaum einer merken könne. Insgesamt sieht der CCC in der Initiative ein fehlgeleitetes Großprojekt zur Förderung der beteiligten Industriebranchen.
Siehe dazu auch:
- Sichere Identifikation mit sicheren Smartcards
- Public-Key-Infrastrukturen: Realismus ist angesagt
- Der E-Personalausweis auf der Suche nach Anwendungen
- 25C3: CCC rät zum "Selbstschutz" vor biometrischer Vollerfassung
- Bundestag billigt elektronischen Personalausweis
- GrĂĽnes Licht fĂĽr elektronischen Personalausweis
- Bundes-CIO will elektronischen Personalausweis testen
- Opposition lehnt elektronischen Personalausweis geschlossen ab
- DatenschĂĽtzer warnen vor neuem elektronischen Personalausweis
- Bundeskabinett verabschiedet Gesetz zum biometrischen Personalausweis
(Stefan Krempl) / (jk)