EU-Fernsehrichtlinie vor der Verabschiedung
Heute liegt die künftige "Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste" im EU-Parlament zur Abstimmung vor. Während der gestrigen zweiten Lesung zeichnete sich größtenteils Zustimmung ab.
Viel Zustimmung gab es gestern während der zweiten Lesung der neuen Fernsehrichtlinie im Europäischen Parlament. Medienkommissarin Viviane Reding und Parlamentsberichterstatterin Ruth Hieronimy (EPP/EVP) versicherten, dass mit ihr die rechte Balance zwischen einem Schutz der Verbraucher und mehr Flexibilität für Rundfunkunternehmen geschaffen werde. Lediglich Helga Trüpel kündigte für die Grünen an, dass sie die runderneuerte Richtlinie in der heutigen Abstimmung ablehnen werden. "Aus unserer Sicht ist die Öffnung der Richtlinie zu stark in Richtung Werbemarkt ausgefallen. Die Grünen wollen nicht mehr Werbung in Sportprogrammen und Spielfilmen", sagte Trüpel. Hieronymi hielt dem entgegen, es seien nicht die Werbezeiten ausgedehnt, aber flexiblere Regelungen geschaffen worden.
Die künftige "Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste" sieht vor, dass pro Stunde maximal 12 Minuten Werbung gesendet werden dürfen, bisher durfte sie nicht mehr als 15 Prozent des täglichen Programms ausmachen. Spielfilme, Nachrichtensendungen und Kindersendungen dürfen demnächst alle 30 Minuten unterbrochen werden. Bislang mussten zwischen Werbeblöcken 45 Programmminuten liegen. Die Kommission hatte dafür gestimmt, dass die Abstandsregeln für Werbeblöcke generell fallen. Inbesondere der zu 90 Prozent werbefinanzierte private Rundfunk hatte eine weitergehende Liberalisierung gefordert.
Künftig sind Produktplatzierungen in Serien, Spielfilmen, Sportsendungen und Unterhaltungsprogrammen erlaubt, in anderen Formaten, besonders Kinder- und Nachrichtenprogrammen dagegen verboten. Die Sender müssen deutlich darauf hinweisen, welche Firmen für die Platzierung von Produkten bezahlt haben. Die Werbeliberalisierung dient nach Aussage von Hieronymi dazu, dass "die traditionellen Rundfunkunternehmen auch in der Konkurrenz mit Wettbewerbern wie Google und anderen auch in Zukunft frei verfügbares Fernsehen anbieten können".
Die Konkurrenz zwischen traditionellen und neuen Sendeformen veranlasste Kommission, Parlament und Rat auch zur Erweiterung der Regeln auf die so genannten nicht-linearen Dienste. "Auch Internetfernsehen und mobiles Fernsehen soll in Europa zukünftig nicht nur als Wirtschaftsgut, sondern als ein zentraler Garant für Informationsfreiheit und Meinungspluralismus gelten", erläuterte Hieronymi. Allerdings warnen Experten vor einer Reihe von Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Umsetzung der Richtlinie, die nach der Abstimmung heute bis 2009 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht gegossen werden muss. Reding wünscht sich, dass sie dabei nicht umfangreicher wird, da die Kommission verstärkt auf Verhaltenskodices setzen wollte.
Zur neuen Fernsehrichtlinie der EU siehe auch:
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- Legislative Proposal for an Audiovisual Media Services Directive: Towards a modern framework for audiovisual content, Webseite der EU-Kommission zur Fernsehrichtlinie
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(Monika Ermert) / (anw)