EU-Parlament fordert besseren Datenschutz im Bereich innere Sicherheit
Den Abgeordneten reichen die Vorkehrungen im geplanten EU-Rahmenbeschluss zum Datenschutz im Sicherheitsbereich bei Weitem nicht aus. Sie treten beispielsweise für strengere Regeln zum Informationstransfer in Drittstaaten ein.
Das EU-Parlament hat heute nach einer dreistündigen Aussprache mit großer Mehrheit einen Bericht angenommen, der die politische Einigung des EU-Rates über den geplanten Rahmenbeschluss zum Datenschutz im Bereich innere Sicherheit scharf kritisiert. Die zuständige Berichterstatterin, die französische Sozialistin Martine Roure, hatte bereits vorab bedauert, dass der Ministerrat den ursprünglichen Kommissionsvorschlag "seines Inhalts beraubt" und nur eine politische Einigung auf dem "kleinstmöglichen Nenner" erreicht habe. Das Datenschutzniveau des übrig gebliebenen Textes sei minimal und weise auch "sehr erhebliche Defizite" auf.
Die portugiesische Ratspräsidentschaft hatte im Herbst 2007 durchgesetzt, dass die geplanten Auflagen zur Beachtung der Privatsphäre von Betroffenen "essenzielle nationale Sicherheitsinteressen und spezifische Geheimdienstaktivitäten im Bereich der nationalen Sicherheit" nicht erfassen. Dies ist den Abgeordneten ein Dorn im Auge. Sie schlagen zahlreiche Änderungen vor, um etwa eine Lockerung des Datenschutzes in den EU-Mitgliedsstaaten zu verhindern.
Insgesamt müsse ein "hohes Maß an Schutz in der gesamten Union" erreicht werden, meinen die Parlamentarier, und zwar übereinstimmend mit dem Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Anwendungsbereich des geplanten Rahmenbeschlusses müsse wieder auf die Verarbeitung von Informationen von Strafverfolgern und Geheimdiensten im nationalen Bereich ausgedehnt werden. Daten etwa an Drittstaaten dürften nur dann weitergegeben werden, wenn von ihnen ein "angemessenes Schutzniveau für die beabsichtigte Datenverarbeitung" gewährleistet werde.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie von Informationen über Gesundheit oder Sexualleben soll untersagt werden, fordern die Parlamentarier. Ausnahmen von diesem Verbot dürfe es nur geben, wenn für jeden einzelnen Fall eine richterliche Genehmigung eingeholt wurde und der Eingriff für die Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von terroristischen und sonstigen schwerwiegenden Straftaten "unabdingbar" ist. Zudem müsste der Datenzugriff beschränkt werden. Darüber hinaus dürften die besonders sensiblen Daten nur in Ausnahmefällen "automatisch verarbeitet" werden. Die Abgeordneten plädieren dafür, eine Kontrollgruppe einzusetzen, die jährlich einen Evaluationsbericht veröffentlicht.
Befürwortet hat das Parlament zudem einen Bericht zur Terrorbekämpfung. Demnach sollen Begriffe wie etwa "Aufforderung" zu terroristischen Straftaten schärfer gefasst werden. Aufgrund des hier ebenfalls geplanten Rahmenbeschlusses dürften Grundfreiheiten wie das Recht auf Meinungs- Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Pressefreiheit sowie das Recht auf Achtung des Fernmeldegeheimnisses etwa auch im Internet nicht geschmälert oder behindert werden. (Stefan Krempl) / (anw)