EU-Politiker wünschen Warnhinweise bei Urheberrechtsverletzungen

Warnhinweise, aber keine Sanktionen durch Provider bei möglichen Urheberrechtsverletzungen im Netz sieht ein Kompromissvorschlag des EU-Parlaments für die Novelle der Universaldienst-Richtlinie im Rahmen des EU-Telco-Regulierungspakets vor.

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Konservative, Sozialisten und Liberale im EU-Parlament haben sich auf ein Kompromisspapier (PDF-Datei) zur umstrittenen Novelle der Universaldienst-Richtlinie im Rahmen des EU-Telco-Regulierungspakets geeinigt. Große Änderungen an den Vorlagen aus dem Industrie- und dem Binnenmarktausschuss für die wichtige erste Lesung am kommenden Dienstag soll es demnach nicht geben. Dennoch fordern die Abgeordneten eine Kooperation zwischen Internetprovidern und der Unterhaltungsindustrie zur Förderung "rechtmäßiger Inhalte".

Um auf "öffentliche Interessen" eingehen zu können, sollen die Zugangsanbieter dafür ein System aufbauen, mit dem Kunden etwa bei Urheberrechtsverletzungen verwarnt werden können. Weiter sollen die Provider Informationen über "unrechtmäßige" Nutzungen des Internets, "die Verbreitung schädlicher Inhalte" sowie Tipps zum Datenschutz nach möglichen Sicherheitsbrüchen bei Online-Anbietern verschicken. Ob Inhalte oder Dienste als "rechtmäßig oder schädlich" eingestuft werden, wollen die drei Fraktionen den zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten überlassen.

Sie betonten zudem, dass den Providern grundsätzlich allein die Rolle der Übertragung von Informationen im Internet zukomme. Sie seien durch EU-Recht nicht verpflichtet, die über ihre Leitungen verschickten Datenpakete zu überwachen und Strafaktionen gegen ihre Kunden durchzuführen. Die Verantwortung für mögliche rechtliche Folgen liege allein bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Auch die befürwortete Kooperation zwischen Rechteinhabern und Zugangsanbietern dürfe nicht zu einer "systematischen Überwachung der individuellen Internetnutzung" führen.

Eine nationale Regulierungsbehörde soll dem Kompromissvorschlag zufolge Minimalkriterien für die Qualität von Providerdiensten aufstellen und gegebenenfalls andere Maßnahmen ergreifen, um etwa die absichtliche Verlangsamung des Datenverkehrs zu verhindern. Zugleich sei vom Regulierer dafür Sorge zu tragen, dass die Möglichkeit der Nutzer, auf Inhalte und Dienste ihrer Wahl zuzugreifen oder sie zu verbreiten, "nicht ungebührlich begrenzt wird". Die EU-Kommission soll zugleich darauf achten, dass die gewählten Richtlinien oder Maßnahmen kein Hindernis für den Binnenmarkt darstellen.

Die Blogger von Netzpolitik.org begrüßen nach einer ersten Durchsicht der Anträge, dass im Gegensatz zu früheren Vorschlägen konservativer Abgeordneter nicht mehr zwangsweise Systeme aufgebaut werden müssten, wonach Internetzugänge bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen und Warnungen per E-Mail gekappt werden sollten. Es bleibe aber "genug Sprengstoff" enthalten. So gebe es Einfallstore für die Drosselung von Peer-to-Peer-Netzen, Netzwerkmanagement mit "Deep Packet Inspection" (DPI) und den Einsatz von Filtern. (Stefan Krempl) / (vbr)