EuGH verkĂĽndet am 10. Februar Urteil zu Vorratsspeicherung von TK-Daten

In der zweiten Februarwoche verkünden die Richter des Europäischen Gerichtshofs ihr Urteil zur Klage Irlands.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am 10. Februar über die Klage der Republik Irland gegen EU-Parlament und Rat wegen der seit Mitte März 2006 geltenden EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung aller Telekommunikations- und Internet-Verbindungsdaten entscheiden. Das geht aus dem Verhandlungskalender des Gerichts hervor.

Irland hatte die Klage Anfang Juni 2006 eingereicht. Verhandelt wurde sie im vergangenen Sommer. Irland geht es dabei nicht um eine mögliche Verletzung grundlegender Ansprüche auf den Schutz von Daten und Privatsphäre, sondern um die gewählte Rechtsgrundlage, also die Verabschiedung als Richtlinie von Parlament und Rat. Die Slowakei war der Klage beigetreten. (anw)