FDP will Abhörschutz von Berufsgeheimnisträgern verbessern

Die Liberalen im Bundestag haben einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der etwa für Geistliche, Abgeordnete, Anwälte, Ärzte oder Journalisten ein umfassendes Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot vorsieht.

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Die FDP-Fraktion im Bundestag hat am heutigen Mittwoch einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der den Schutz von "Berufsgeheimnisträgern" vor staatlicher Überwachung verbessern soll. Während Abgeordneten, Strafverteidigern und Geistlichen nach der jüngsten umstrittenen Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung in der Strafprozessordnung (StPO) ein umfassender Schutz bei Ermittlungen gewährt werde, gebe es etwa für Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten nur noch einen "wachsweichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz", erläuterte Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Ansatz des Vorhabens zu einer weiteren StPO-Novelle. Diese Zweiteilung führe zu großer Rechtsunsicherheit.

Die frühere Bundesjustizministerin machte sich daher für einen einheitlichen Schutz für alle Berufsgeheimnisträger vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen und eine entsprechende Änderung von Paragraph 160a der Strafprozessordnung stark. Insbesondere die willkürliche Unterscheidung zwischen Strafverteidiger und Rechtsanwalt verkenne die verfassungsrechtliche Stellung von Anwälten und werde dem Berufsbild des Rechtsanwalts in keiner Weise gerecht. "Wiederholt hat das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren das Abhören von Gesprächen zwischen Anwälten und Mandanten als verfassungswidrig erklärt und damit die Sicherheitsbehörden in ihre Schranken gewiesen", unterstrich Leutheuser-Schnarrenberger die Bedeutung des Entwurfs.

Der Schutz der Berufsausübung von Anwälten, Ärzten und Journalisten vor staatlicher Kontrolle und Bevormundung liegt laut der rechtspolischen Sprecherin der Liberalen zudem im besonderen Interesse der Allgemeinheit. Mit der Zunahme von Beschnüffelungsmaßnahmen gegenüber Rechtsanwälten und Journalisten in den vergangenen Jahren wachse ansonsten die Gefahr, dass sich Bürger nicht mehr vorbehaltlos an die Vertrauenspersonen wenden können. Der Zweck des Zeugnisverweigerungsrecht für alle Berufsgeheimnisträger werde so ausgehöhlt.

Leutheusser-Schnarrenberger befürchtet, dass ansonsten die derzeit geltende Bestimmung in der StPO zur Messlatte für weitere Gesetze werde. Als Beispiel nannte sie die geplante Neuregelung der präventiven Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Terrorabwehr im BKA-Gesetz. Damit sollen die Ermittler der Bundesbehörde unter anderem Lizenzen für heimliche Online-Durchsuchungen, den großen Späh- und Lauschangriff oder Rasterfahndungen erhalten. Ein früher Entwurf für die Novelle von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) löste bei Berufsverbänden und der Opposition besondere Empörung aus, weil damit der Abhörschutz für Berufsgeheimnisträger endgültig abgeschafft werden sollte.

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) unterstützte den Vorstoß der Liberalen, da damit das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant für strafjustizielle Überwachungsmaßnahmen wieder unantastbar werde. Die derzeit geltende Differenzierung, bei denen eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden muss, sei systematisch nicht zu begründen. Generell sei es auch in Zeiten der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus wichtig, "dass ein Kernbereich privater Lebensgestaltung gewährleistet ist, in der Staat nicht eingreifen darf". Ein demokratisch verfasster Rechtsstaat sei auf kommunikative Freiräume angewiesen. (Stefan Krempl) / (jk)