Hartplatzhelden liegen 0:2 hinten
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in der rechtlichen Auseinandersetzung um Amateuraufnahmen auf dem Videoportal von Fußballfans das auf unlauteren Wettbewerb befindende Urteil der Vorinstanz bestätigt.
Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat in der rechtlichen Auseinandersetzung um Amateuraufnahmen auf dem Videoportal Hartplatzhelden am heutigen Donnerstag das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Der Württembergische Fußballverband (wfv) darf laut einer Erklärung des zuständigen 2. Zivilsenats verlangen, dass Hartplatzhelden Filmaufzeichnungen "von Fußballspielen, "die im Verbandsgebiet des Klägers ausgetragen werden und für die der Kläger oder seine Organe spielleitende Stelle sind", unterlassen muss.
Die streitenden Parteien stünden bei der wirtschaftlichen Vermarktung der Spielszenen im Wettbewerb, lautet der Tenor der Entscheidung (Az.: 2 U 47/08) der Berufungskammer. Das Angebot der Hartplatzhelden stelle eine verbotene Nachahmung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Die klagende Landesvereinigung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) habe zurecht geltend gemacht, dass auf dem Videoportal "Leistungen nachgeahmt" würden, die nur sie verwerten dürfe.
Ursprünglich hatte das OLG beiden Parteien einen Vergleich nahegelegt. Der wfv wollte eine Einigung nach einem entsprechenden Angebot der Hartplatzhelden aber nicht weiter verfolgen. Zur Begründung gaben die Anwälte des Fußballverbands an, dass dieser sich der beanspruchten Vermarktungsmöglichkeiten "in diesem Ausmaß gar nicht bewusst" gewesen sei.
Die Betreiber des Mini-YouTube für Amateure, das im Monat auf bis zu 500.000 Seitenabrufe kommt, hofften zuvor auf ein Grundsatzurteil zu ihren Gunsten: Fußballspiele seien schließlich weder urheberrechtlich geschützt, noch könnte der Verband Rechte an den von Fans erstellten Videoaufnahmen beanspruchen. Der wfv hatte dagegen geltend gemacht, dass er "umfangreiche organisatorische und finanzielle" Vorleistungen erbringe. Deren Refinanzierung behindere das Videoportal.
"Es steht 2:0 für den Gegner", kommentierte Oliver Fritsch von den Hartplatzhelden gegenüber heise online. Der Verband sei nun tatsächlich als "Veranstalter" der Regionalspiele anerkannt worden. Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) sei zwar ausdrücklich zugelassen worden, die eigene Kampfkasse aber bereits aufgebraucht. "Wir würden gern vor den BGH ziehen", erklärte Fritsch. "Wir können die Kosten aber nicht mehr alleine tragen." Er und seine Mitstreiter setzen nun auf einen "weißen Ritter", der für den weiteren Widerspruch aufkommt. Gleichzeitig wollen sie die Nutzer zu Spenden aufrufen.
Siehe dazu auch:
- Fußballverband weist Vergleichsangebot der Hartplatzhelden zurück
- Streit um die Hartplatzhelden geht in die Verlängerung
- Hartplatzhelden hoffen auf Grundsatzurteil im Streit mit Fußballverband
- DFB-Landesverband fegt das Amateur-Videoportal Hartplatzhelden vom Platz
- Online-Videoportale: Nur hochladen, was Recht ist
- Petition gegen "Fanvideo-Verbot" für Sportfreunde im Internet
- DFB-Landesverband verklagt Videoportal für Amateur-Fußballfans
(Stefan Krempl) / (vbr)