Informationsfreiheit: Informationen von Behörden selten gefragt

Im Grunde genommen sei Informationsfreiheit ein Grundrecht - "das Grundrecht, sich aus öffentlich zugänglichen Quellen zu informieren", meint Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter, der die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten leitet.

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Von
  • dpa

Die Deutschen müssen nach Ansicht von Sachsen-Anhalts Landesdatenschutzbeauftragten Harald von Bose besser darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie sie an Informationen von Behörden kommen. "Viele Menschen wissen nicht, dass sie solche Rechte haben", sagte von Bose in seiner Funktion als Informationsfreiheitsbeauftragter Sachsen-Anhalts in einem Gespräch mit dpa. "Im Grunde genommen ist das ein Grundrecht – das Grundrecht, sich aus öffentlich zugänglichen Quellen zu informieren."

Am morgigen Mittwoch kommen in Magdeburg die Beauftragten der Bundesländer zusammen. Von Bose hat im ersten Halbjahr 2009 den Vorsitz der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland inne. Bei der Konferenz geht es darum, wie die Nutzung der Gesetze auf freien Zugang zu Informationen von Bund und Ländern verbessert werden kann. "Die Frage ist, wie wir verschiedene Regelungen vereinfachen und die Gesetze transparenter machen können. Es gibt Bedarf in Bund und Ländern, das zu vereinheitlichen", sagte von Bose. "Die Frage ist auch, ob wir nicht darüber hinaus Regelungen für die Kreise und die Kommunen benötigen." Von Bose plädierte für einen offenen Umgang mit Informationen: "Wir sind auf dem Weg zu einer transparenten Verwaltung, die aber nicht gläsern sein wird."

Bundesweit gilt seit Mai 2008 das Verbraucherinformationsgesetz, das den Menschen die Möglichkeit geben soll, mehr über die Qualität von Lebensmitteln und Alltagsprodukten zu erfahren. Und das Informationsfreiheitsgesetz, das Mitte 2005 im Bundestag verabschiedet wurde, gibt jedem Bürger einen Anspruch auf Zugang zu Informationen von Bundesbehörden. Darüber hinaus regeln in elf Bundesländern Landesgesetze den Zugang zu behördlichen Informationen, in Sachsen-Anhalt seit Oktober 2008. Die bisherigen Erfahrungen zeigen aber, dass der weitgehend freie Aktenzugang nur selten genutzt wird. An der Konferenz in Magdeburg nehmen neun der elf Länder teil, weil sie einen Landesbeauftragten dafür haben.

Bei der Beratung geht es auch darum, wie Mitarbeiter von Unternehmen und Behörden besser geschützt werden, wenn sie Missstände intern oder an Ermittlungsbehörden weitergeben. "Wenn ein Mitarbeiter eine Meldung macht, meinetwegen wegen Gammelfleisch, und seinen Namen nennt, darf er deswegen nicht belangt werden", sagte von Bose. "Dafür brauchen wir Schutzregeln. Dadurch bekommen wir auch wieder mehr Transparenz in Unternehmen und Behörden."

Zur Informationsfreiheit in Deutschland siehe auch:

(Thomas Struk, dpa) / (jk)