Kabinett ändert Entwurf zur Novelle des BKA-Gesetzes nur geringfügig ab
Die geplanten Befugnisse des Bundeskriminalamts zum großen Spähangriff sollen der Bundesregierung zufolge etwas kleiner werden und nicht mehr die Beschattung auch von Kontakt- und Begleitpersonen Verdächtiger umfassen.
Die Bundesregierung will den geplanten großen Spähangriff im Kampf gegen den Terrorismus ein wenig zurechtstutzen. Nach den heftigen Protesten selbst aus der Union gegen das Ausmaß der Vorschlags zur optischen Wohnraumüberwachung durch das Bundeskriminalamt (BKA) soll sich die Maßnahme nun nicht mehr auch gegen Kontakt- und Begleitpersonen Verdächtiger richten dürfen. Dies ist dem Kabinettsentwurf für die Novelle des BKA-Gesetzes zu entnehmen, der heise online vorliegt. Das Bundeskabinett hat die Verabschiedung des mit Begründung 102 Seiten umfassenden Papiers für seine Sitzung am Mittwoch kommender Woche auf der Tagesordnung.
Im Gegenzug zu der leichten Entschärfung plant die Bundesregierung, den großen Lauschangriff auszuweiten. Dem Entwurf nach soll sich die akustische Wohnraumüberwachung nämlich nun auch auf Kontakt- und Begleitpersonen eines "Gefährders" beziehen dürfen. Generell ist vorgesehen, dass sich der Einsatz von Abhörwanzen oder Kameras auch gegen Wohnungen Dritter wenden kann. Voraussetzung soll sein, dass sich der Verdächtige dort aufhält und die Maßnahmen in seinen vier Wänden allein nicht zur Abwehr der ausgemachten dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person beziehungsweise Sachen von bedeutendem Wert führen würden. Im Rahmen dieser Überwachung von Wohnungen Unverdächtiger dürfen dem Vorhaben nach weiterhin auch "andere Personen" betroffen werden, wenn dies "unvermeidbar" ist.
Ansonsten sieht der Kabinettsentwurf gegenüber dem Referentenpapier, auf das sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine SPD-Kollegin aus dem Justizressort, Brigitte Zypries, Mitte April geeinigt hatten, nur noch eine geringfügige Änderung beim nicht weniger umkämpften Paragraphen 20k zur heimlichen Online-Durchsuchung vor. So soll der Zusatz entfallen, dass die Protokollierung eines "verdeckten Eingriffs in informationstechnische Systeme" zum Zwecke der Datenschutzkontrolle und Beweissicherung zu erfolgen hat. Am Umfang der Aufzeichnungspflichten und ihren Verwendungsvorgaben ändert sich aber nichts. So sollen die Protokolldaten weiterhin nur ins Spiel kommen, um dem Betroffenen oder einer dazu befugten öffentlichen Stelle die Prüfung zu ermöglichen, ob die Maßnahme rechtmäßig durchgeführt worden ist.
Die Auflagen an den Einsatz des so genannten Bundestrojaners sind in der Begründung des Kabinettsentwurfs umfassend ausgeführt. Insbesondere hat das BKA demnach dafür Sorge zu tragen, "dass die eingesetzte Software nicht durch Dritte (Hacker) zweckentfremdet werden kann". Speziell sei sicherzustellen, "dass die Software nicht ohne erheblichen Aufwand dazu veranlasst werden kann, an einen anderen Server als den vom BKA verwendeten zurückzumelden, und dass die Software weder von Unbefugten erkannt noch angesprochen werden kann".
Zudem soll gewährleistet werden, dass die Eingriffe in die Integrität des IT-Systems und die Vertraulichkeit der in ihm gespeicherten Daten gemäß dem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts "nicht über das hinausgehen, was nötig ist, um dem BKA die Datenerhebung zu ermöglichen". Die Verpflichtung, das eingesetzte Mittel "nach dem Stand von Wissenschaft und Technik" gegen unbefugte Nutzung zu schützen, bedeute, dass sich die Wiesbadener Polizeibehörde "der fortschrittlichsten technischen Verfahren bedienen muss, die nach Auffassung führender Fachleute aus Wissenschaft und Technik auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse erforderlich sind".
Mit den Protokollpflichten will das Kabinett auf Nummer sicher gehen, dass auch wirklich der Rechner eines Verdächtigen abgeschöpft wird. Da es kein einzelnes Merkmal gebe, das ein IT-System eindeutig identifiziert, wird es laut Begründung "zur konkreten Individualisierung des IT-Systems erforderlich sein, eine Vielzahl von Informationen über die Hard- und Software zu dokumentieren, die das IT-System des Betroffenen so genau beschreiben, dass es keine ernstzunehmenden Zweifel daran geben kann", dass Gegenstand der Maßnahme tatsächlich das in der Anordnung bezeichnete System war. Allein "flüchtige Veränderungen", die im Arbeitsspeicher (RAM) gespeichert werden, müssten nicht aufgezeichnet werden.
Zahlreiche Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion hatten im Vorfeld der Kabinettsbefassung umfangreichere Korrekturen am Referentenentwurf gefordert. Sebastian Edathy, Vorsitzender des parlamentarischen Innenausschusses, befand etwa, dass bei der Wohnraumüberwachung Eingriff in Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter nur zu gestatten sei, wenn er zur Gefahrenabwehr "zwingend" nötig sei. Nachbesserungsbedarf sahen die Sozialdemokraten unter anderem auch bei der Klausel zur Rasterfahndung, da diese von Karlsruhe nur bei "konkreten Gefahren" für höchste Rechtsgüter und nicht etwa schon bei "Vorbereitungshandlungen" zugelassen worden sei. Ferner sei das Zeugnisverweigerungsrecht weiter zu fassen.
In einem heise online vorliegenden Papier hat die Arbeitsgruppe Inneres der SPD-Bundestagsfraktion eine Reihe noch zu klärender Fragestellungen aufgelistet. Auf 20 Seiten machen sich die Abgeordneten darin etwa für eine generelle Befristung des BKA-Gesetzes sowie eine Evaluation der im Raum stehenden neuen Kompetenzen für die Ermittler stark. Zweifelhaft sei auch, ob der vom Bundesverfassungsgericht geforderte absolute Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung bei der heimlichen Online-Durchsuchung durch eine Prüfung aufgezeichneter Daten durch "weisungsgebundene Beamte des BKA" erfolgen könne.
Weiter eingebaut hat die SPD in ihre Liste Anmerkungen von Staatsrechtlern, wonach bei allen heimlichen Ermittlungsmaßnahmen in dem Entwurf die Absicherung der Intimsphäre noch nicht ausreichend sei. Der Charakter der Wohnraumüberwachung als "ultima ratio"-Eingriff in die Grundrechte werde zudem noch nicht ernsthaft genug berücksichtigt. Nach der Verabschiedung des Kabinettsentwurf geht der Vorstoß an den Bundesrat und das Parlament, das im Herbst eine Expertenanhörung vorbereitet.
Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:
(Stefan Krempl) / (jk)