Urteil gegen Abofallenbetreiber
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat einen juristischen Etappensieg gegen die Online Service Ltd. erreicht: Der Anbieter muss nun seine Gewinne offenlegen. Ziel der Verbraucherschützer ist eine Gewinnabschöpfung.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat einen juristischen Etappensieg gegen den Abofallenbetreiber Online Service Ltd. erreicht. Das Landgericht Hanau entschied, dass das Unternehmen die Gewinne offenlegen muss, die es mit zahlreich aufgestellten Kostenfallen erzielt hat (Az. 9 O 551/08 und 1 O 569/08). Für den vzbv ist das ein wichtiger Schritt in der juristischen Auseinandersetzung: Falls die Berufungsinstanz die Urteile bestätigt, könnten die illegal erzielten Gewinne zu Gunsten der Staatskasse eingezogen werden, hofft der Verband. vzbv-Vorstand Gerd Billen sieht darin ein wichtiges Signal an die schwarzen Schafe im Internetgeschäft. Der Rechtsstreit zieht sich seit Aprill 2007 hin; damals hatte der vzbv die Firma wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt.
Das Gericht bewertete das Handeln des Unternehmens als vorsätzlich wettbewerbswidrig. Das Unternehmen versuchte in verschiedenen Internetauftritten den Eindruck zu erwecken, die Angebote seien kostenfrei und verlangte eine Eingabe der persönlichen Daten. Im Kleingedruckten versteckte sich jedoch ein Kostenhinweis, mindestens 59 Euro sollte der Kunde für ein Abonnement der Webseite berappen. Die Kunden wurden anschließend über die von ihnen eingegebenen Kontaktdaten mit den untergeschobenen Kosten konfrontiert und bei fehlender Zahlungsbereitschaft massiv eingeschüchtert. Eine von der Firma beauftragte Rechtsanwältin kündigte Betroffenen eine Klage vor Gericht an. Mit teilweise abstrusen Argumenten drohten die Abzocker den Betroffenen auch mit Strafverfahren.
Wer seine Rechte kennt, kann sich indes erfolgreich gegen die modernen Wegelagerer zur Wehr setzen. Opfer, die sich von Scheinargumenten und der oft wirren juristischen Argumentation der Geldeintreiber nicht einschüchtern lassen und partout nicht zahlen wollen, haben erfahrungsgemäß nach einigen Mahn- und Drohrunden Ruhe. Immerhin 20.000 Opfer monatlich finden die Abzocker mit ihren versteckten Aboverträgen, schätzt die Verbraucherzentrale. (uma)